Flüchtlingsbetreuung

Verstaatlichte Rechtsberatung im Asylwesen: Zadic zieht positive Bilanz

Alma Zadic sieht die "absolute Unabhängigkeit der Rechtsberatung" gewahrt.
Alma Zadic sieht die "absolute Unabhängigkeit der Rechtsberatung" gewahrt.APA/HELMUT FOHRINGER
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Aufhorchen ließ die Justizministerin aber mit einem anderen Thema: Sie kritisierte die Abschiebepraxis Österreichs nach Afghanistan - und möchte eine Evaluierung.

Seit rund einem halben Jahr ist die Flüchtlingsbetreuung in Österreich wieder verstaatlicht, darunter auch die Rechtsberatung. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zog am Freitag eine erste Bilanz über die neu errichtete BBU (Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen) - und die war positiv. Die Ressortchefin sieht die Qualitätsstandards gewahrt, teils sogar ausgebaut, da nun zwingend Personal zum Einsatz kommt, das ein rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen hat. Uneinig ist sich die Koalition indes bezüglich Abschiebungen nach Afghanistan.

Dass Flüchtlinge in das Land gebracht werden, sieht Zadic sehr kritisch. Ohne das Innenministerium direkt anzusprechen, verlangte sie eine Evaluierung. Außerdem müsse eine entsprechende Stellungnahme des UNHCR, wonach Afghanistan nicht sicher sei, berücksichtigt werden - „die sind vor Ort, die kennen die Situation“, so Zadic. Und weiter: „Ich plädiere dafür, dass man das noch einmal überdenkt." Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) wies dies in einer Stellungnahme zurück. Österreich werde nach wie vor sowohl freiwillige als auch zwangsweise Rückführungen nach Afghanistan durchführen, wie dies auch EU-weite Praxis sei. Rund 40 Prozent der abgeschobenen Afghanen seien in Österreich straffällig geworden - das zeige wie wichtig ein konsequentes Vorgehen sei.

Was macht nun das BBU?

Aber zurück zum neuen Konzept der Flüchtlingsbetreuung in Österreich. Die Reform geht auf die türkis-blaue Regierung zurück und war von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) vorangetrieben worden. Sie galt von Anfang an als umstritten. Und auch die Justizministerin räumte am Freitag ein: „Das ist kein Geheimnis, auch ich habe, als ich die Gesetzesvorlage gesehen habe, die Einrichtung der BBU besonders skeptisch gesehen.“

Im Wesentlichen ging es darum, dass die von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen organisierte Flüchtlingsbetreuung zurück an den Staat ging, wie es schon bis Ende der 1990er-Jahre war. Die Rechtsberatung wanderte ebenfalls in die neu errichtete BBU. Sie war bis dahin in den Händen von NGOs gelegen, denen Zadic am Freitag nochmals für deren qualitativ hochwertige Arbeit dankte.

Doch auch mit dem Ist-Zustand ist die Justizministerin sichtlich zufrieden. Sechs Monate nach Aufnahme der Arbeit könne man sagen, dass die "absolute Unabhängigkeit der Rechtsberatung" weiter gewährleistet sei - was Zadic ein zentrales Anliegen war. Damals war die große Herausforderung, „dass wir die BBU aufsetzen mussten. Wir hatten das Gesetz, aber wir hatten noch keinen Rahmenvertrag. Wir wussten, dass wir die BBU mit Leben füllen müssen, die Frage war wie."

Auch die personelle Kontinuität sei gewahrt geblieben, dankte sie für die Übernahme des schon davor in dem Bereich für die NGOs tätigen Personals. Unabhängigkeit sei ebenso gewahrt worden wie Vertraulichkeit. Dazu gebe es einen Qualitätsbeirat.

Matejka lobt gute Zusammenarbeit

Die Vorsitzende dieses Qualitätsbeirats ist die Chefin der Richter-Vereinigung Sabine Matejka. Sie kündigte bei dem Pressetermin an, dass man einmal pro Jahr Vorschläge und Empfehlungen erstatten werde. Bisher sei die Zusammenarbeit mit der BBU sehr gut. Kontakt will Matejka auch mit der Kindeswohl-Kommission unter der ehemaligen OGH-Präsidentin Irmgard Griss aufnehmen, die von Vizekanzler Werner Kogler (ÖVP) nach der umstrittenen Abschiebung einiger Kinder nach Georgien und Armenien eingesetzt worden war.

Die Rechtsberatung wird an sich automatisch allen Flüchtlingen brieflich angeboten, die einen negativen Bescheid in Händen haben. Der Leiter der zuständigen Stelle Stefan Klammer erläuterte, dass in der Folge über die Entscheidung aufgeklärt und eine Perspektivenabwägung gegeben werde. In den ersten fünf Monaten habe man in 3600 Fällen eine Bescheidberatung durchgeführt. In mehr als 1000 Fällen seien Rechtsmitteln erhoben worden.

Arbeit unter schwierigen Vorzeichen aufgenommen

Tätig sind in der Rechtsberatung 140 Personen, darunter 20 Administrativkräfte. Neben Beratung und Vorbereitung auf Gerichtstermine kann auf Wunsch auch die Vertretung vor Gericht selbst übernommen werden. Mehr als 1600 Mal ist dies von Jänner bis inklusive Mai auch passiert.

Dass es gerade in Pandemie-Zeiten nicht leicht gewesen sei, die neue Behörde aufzubauen, schilderte BBU-Chef Andreas Achrainer. So habe man alleine zwölf Standorte in Bundesländern in zentraler Lage finden müssen. Gleich 700 Mitarbeiter seien in die BBU gewechselt.

Abschiebungen nach Afghanistan?

Thema am Rande war die Abschiebepraxis nach Afghanistan. Diese sieht Zadic sehr kritisch. Ohne das Innenministerium direkt anzusprechen, verlangte sie eine Evaluierung und, die entsprechenden Stellungnahmen des UNHCR zu berücksichtigen.

(APA/Red.)

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