Die WKStA kann die Vorwürfe gegen Kurz wegen Falschaussage nur auf den Boden bringen, wenn ein Vorsatz bewiesen wird. Neue Aktenstücke zeigen: Das versucht sie jetzt auf ungewöhnliche Weise.
Wien. Gegen Kanzler Sebastian Kurz wird wegen Falschaussage im U-Ausschuss ermittelt. Eine Verurteilung kann es nur geben, wenn ihm die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einen Vorsatz nachweist. Das versucht sie nun mit einer ungewöhnlichen Beweisführung. Neue Stücke aus dem Akt liegen der „Presse“ vor.