Die WKStA kann die Vorwürfe gegen Kurz wegen Falschaussage nur auf den Boden bringen, wenn ein Vorsatz bewiesen wird. Neue Aktenstücke zeigen: Das versucht sie jetzt auf ungewöhnliche Weise.
Wien. Gegen Kanzler Sebastian Kurz wird wegen Falschaussage im U-Ausschuss ermittelt. Eine Verurteilung kann es nur geben, wenn ihm die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einen Vorsatz nachweist. Das versucht sie nun mit einer ungewöhnlichen Beweisführung. Neue Stücke aus dem Akt liegen der „Presse“ vor.
Thematisch geht es in der Causa Kurz um die Bestellung von Thomas Schmid zum Alleinvorstand der Öbag und die Frage, inwieweit Kurz involviert gewesen ist. Im U-Ausschuss vermittelte Kurz den Eindruck, nur am Rande eingebunden gewesen zu sein. Zur Erinnerung: Schmid schrieb das Gesetz für die neue Staatsholding, arbeitete bei der Ausschreibung für den Vorstand mit und half bei der Rekrutierung der Aufsichtsräte, die ihn später zum Vorstand wählten. Dass Kurz wohl doch mehr wusste, als er zugeben wollte, legen die ausgewerteten Chats aus Schmids Handy nahe.