Verstoßen bestimmte aufsichtsbehördliche Regelungen im heimischen Übernahmegesetz gegen die Grundrechtscharta der EU? Das muss der EuGH entscheiden. Sein Urteil wird für Donnerstag erwartet.
Wien. Die Geschichte ist lang, begonnen hat sie im Herbst 2015. Der Übernahmepoker rund um den Immobilienkonzern Conwert wirbelte damals viel Staub auf. Jahre später könnte nun alles damit enden, dass Österreich wesentliche Teile seines Übernahmerechts umschreiben muss – wenn sich nämlich herausstellt, dass diese gegen die EU-Grundrechtscharta verstoßen.
Da ist jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Wort, sein Urteil in zwei Verfahren (C-546/18, C-605/18) wird an diesem Donnerstag erwartet. Und die Wahrscheinlichkeit, dass er eine Rechtsverletzung orten wird, ist hoch – die Schlussanträge des Generalanwalts Michal Bobek deuten jedenfalls klar in diese Richtung. Das bestätigt Sebastian Mock, Professor für Zivil- und Zivilverfahrensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, im Gespräch mit der „Presse“: „Die Schlussanträge sprechen eine deutliche Sprache. Und es ist oft so, dass der EuGH dem folgt.“