Vorwurf der Falschaussage

Kurz wurde als Beschuldigter einvernommen

20210701 54. Session of the parliamentary investigation committee concerning the Ibiza affair VIENNA, AUSTRIA - JULY 1:
20210701 54. Session of the parliamentary investigation committee concerning the Ibiza affair VIENNA, AUSTRIA - JULY 1:(c) imago images/SEPA.Media (Martin Juen via www.imago-images)
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Der Kanzler wird der Falschaussage vor dem U-Ausschuss beschuldigt. Er wurde nun von einem Richter einvernommen. Ein Staatsanwalt der WKStA war auch dabei, er stellte über den Richter einige Fragen.

„Kein Kommentar.“ Das war in den vergangenen Wochen die Standardantwort von Justiz und Bundeskanzleramt auf die Frage, ob Kanzler Sebastian Kurz schon bei seiner Beschuldigteneinvernahme war. Mittwoch erfuhr „Die Presse“: Er war. Und zwar am 3. September. Die Befragung führte ein junger Richter durch, ein Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) soll anwesend gewesen sein. 

Dass ein Richter und eben nicht die WKStA selbst die Befragung durchführte, ist ungewöhnlich und wurde von Kurz' Anwalt Werner Suppan beantragt. Dem Wunsch wurde per Weisung des Justizministeriums stattgegeben. Eine Sonderregelung in der Strafprozessordnung wurde schlagend. Die WKStA hatte es zuvor abgelehnt, die Beschuldigtenbefragung an einen Richter abzutreten. Zwischen der WKStA und der ÖVP hatte es in den vergangenen Monaten viele Spannungen gegeben.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt neben Kurz unter anderem auch gegen Finanzminister Gernot Blümel sowie dessen Amtsvorgänger Josef Pröll und Hartwig Löger. Die ÖVP hatte politische Motivation bei den Ermittlungen geortet, fühlte sich ungerecht behandelt und hat die Behörde sowie einzelne Staatsanwälte mehrfach öffentlich kritisiert und angegriffen. Darum wollte man eine – aus Sicht der ÖVP – neutralere Person bei der Befragung. Einen Richter.

Nur der Richter durfte fragen

Das Los zog Stephan Faulhammer, ein junger Richter, der erst im Frühjahr angelobt wurde. Er stellte die Fragen an den Kanzler, Zuhörer waren nach Informationen der „Presse“ WKStA-Staatsanwalt Gregor Adamovic sowie ÖVP-Anwalt Werner Suppan. Der Staatsanwalt stellte nach Informationenn der „Presse“ einige Fragen über den Richter. Danach soll sich Kurz auf sein Recht zurückgezogen haben, zu schweigen.

Inhaltlich ging es bei der Befragung um den Vorwurf der Falschaussage im U-Ausschuss. Kurz wurde damals von den Neos zu Postenbesetzungen bei der Staatsholding Öbag befragt – im Speziellen zur Bestellung des Ex-Alleinvorstands Thomas Schmid, der ebenfalls Beschuldigter ist. Kurz gab damals an, zwar informiert, aber nicht involviert gewesen zu sein. Mittlerweile liegen die Auswertungen von verschiedenen beschlagnahmten Handys vor. Die WKStA ortet inhaltliche Diskrepanzen zu den Aussagen des Kanzlers und schätzt dessen Rolle beim Bestellvorgang als eine durchaus aktive ein.

Warum wurde bisher so ein Geheimnis um die Befragung des Kanzlers gemacht? „Weil mit der Justiz so lang Stillschweigen vereinbart war, bis die Befragung veraktet ist. Das ist nun passiert“, heißt es auf „Presse“-Nachfrage aus dem Bundeskanzleramt.

Der erleichterte Kanzler

„Ich bin froh, nach Monaten falscher Vorwürfe Anfang September mehrere Stunden die Möglichkeit gehabt zu haben, vor einem Richter zu den falschen Vorwürfen, die aufgrund einer Anzeige durch die Neos gegen mich erhoben wurden, Stellung zu nehmen“, sagt der Kanzler über seine Befragung in einer Stellungnahme gegenüber der „Presse“.

„Dabei konnte ich ausführlich zur Bedeutung einer doppelten Verneinung, oder wie ein ,Na‘ auf ein ,Nie‘ zu werten sei, beziehungsweise auf Unterschiede in der Formulierung ,eingebunden im Sinne von informiert‘ und ,eingebunden im Sinne von involviert‘ Stellung nehmen und damit die ungerechtfertigten Beschuldigungen widerlegen und entkräften“, lässt der Kanzler wissen.

Zu der Aussage brachte Kurz auch ein schriftliches Statement bei der Staatsanwaltschaft ein, es liegt der „Presse“ vor. Kurz weist darauf hin, dass „die Aussagen als Auskunftsperson vor dem Untersuchungsausschuss (. . .) meinem damaligen Wissens- und Erinnerungsstand entsprachen“. Er betont weiters, dass er nicht die Absicht hatte, eine falsche Aussage zu machen. Ob die Staatsanwaltschaft Letzteres nachweisen kann, ist ein wesentlicher Punkt in der Frage, ob es im Fall einer Anklage zu einer Verurteilung kommen kann. Das Delikt wird theoretisch mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. Kurz beschwert sich in seiner Äußerung auch darüber, dass er das Gefühl gehabt habe, dass seine Antwort vom Neos-Abgeordneten Helmut Brandstätter verdreht worden sei. Er räumt aber auch ein, dass seine Antwort missverständlich gewesen sein könnte. Das sei ihm selbst beim Lesen des Protokolls aufgefallen, darum habe er auch nachträglich versucht, eine Klarstellung zu erreichen.

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