Gesundheitsberufe

Pfleger lehnte Covid-Tests ab: Warum Kündigung rechtens war

Für Gesundheitsberufe gelten spezifische Covid-Regelungen.
Für Gesundheitsberufe gelten spezifische Covid-Regelungen.(c) Getty Images/Johner RF (Johner Images)
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Ein Krankenpfleger ließ sich nicht testen und verlor seinen Job – laut OGH zu Recht. Der Schutz der Patienten wog hier schwerer.

Wien. Während Pläne für eine generelle 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz weiterhin für Diskussionen sorgen, gibt es inzwischen in einer Frage weitgehende Klarheit: Wer im Gesundheitsbereich arbeitet, dort mit besonders vulnerablen Personen zu tun hat und sich dennoch weigert, sich vorgeschriebenen Covid-Tests zu unterziehen, riskiert seinen Job. Nach dem Oberlandesgericht (OLG) Linz hat auch der Oberste Gerichtshof eine Kündigung bestätigt, die aus diesem Grund im November des Vorjahres gegenüber einem Diplomkrankenpfleger in einem Alten- und Pflegeheim ausgesprochen worden war.

Der Pfleger hatte es abgelehnt, sich, wie in der damals geltenden Verordnung vorgesehen, einmal wöchentlich testen zu lassen. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung focht er mit dem Argument an, sie sei aus einem „verpönten Motiv“ heraus erfolgt („Die Presse“ berichtete). Wie bereits zuvor das OLG, gab im September jedoch auch der Oberste Gerichtshof dem Pflegeheimbetreiber recht (8 ObA 42/21s). Dabei machte er allerdings auch deutlich, dass es hier auf eine Interessenabwägung ankommt – die sich die Gerichte keinesfalls leicht machen dürfen.

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