Coron-Maßnahmen

Salzburg führt wieder FFP2-Maskenpflicht ein

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++ THEMENBILD ++ CORONAVIRUS / SCHUTZMASKEN / MNS-TRAGEPFLICHT / MASKENPFLICHT(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Dies gilt ab Montag im Handel und bei körpernahen Dienstleistungen. Für die Gemeinde St. Koloman im Tennengau werden Ausreisebeschränkung ein verhängt.

Das Bundesland Salzburg ist seit Donnerstag wieder Corona-Höchstrisiko-Zone. Deshalb gilt landesweit ab Montag bis auf weiteres die FFP2-Maskenpflicht für die Kunden des Handels sowie bei körpernahen Dienstleistungen. Zudem hat das Bundesland für die Gemeinde St. Koloman im Tennengau wegen der hohen Zahl an Corona-Infizierten eine Ausreisbeschränkung verhängt. Diese gilt von Montag, 18. Oktober, bis vorerst 31. Oktober. Eine Ausfahrt ist für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete möglich.

Salzburg hat mit 103,1 im Bundesländervergleich die höchste aktuelle Risikozahl, die Ampelkommission hat gestern das Bundesland auf rot geschaltet. Die Landesregierung hat deshalb über verschärfte Maßnahmen nachgedacht, die nun am Freitag verkündet wurden. Die Ausreisebeschränkung gilt vorerst nur für die Gemeinde St. Koloman und soll dort die Infektionsketten unterbrechen. Die 7-Tage-Inzidenz in dieser Gemeinde beträgt laut Landesstatistik aktuell 1.122.

Niedrige Impfrate in der Gemeinde

Der Tennengau weist seit einigen Tagen mit 402 die höchste Inzidenz in der Gesamtbevölkerung auf, wie die Landeskorrespondenz gestern informierte. Auf Platz zwei folgt der Flachgau mit 269, dicht gefolgt vom Lungau mit 268. Das dynamische Infektionsgeschehen im Tennengau werde aktuell sehr genau beobachtet, erklärten heute Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl (beide ÖVP). Wegen der hohen Zahl an Ansteckungen sowie der außerordentlich niedrigen Impfrate in St. Koloman habe man sich in Absprache mit den Gesundheitsbehörden und dem Bürgermeister für Ausreisebeschränkungen entschieden.

Ausreisen darf, wer vollimmunisiert oder genesen oder einen Nachweis eines negativen PCR-Test vorlegt, der 72 Stunden lang gültig ist. Die Ausfahrtsbeschränkung wird von der Polizei kontrolliert. Angeboten werden zusätzliche Testmöglichkeiten und Impfaktionen. Die Behörden werden auch die Quarantänebestimmungen in besonders betroffenen Gebieten verstärkt überprüfen.

"Das wird zweifelsohne eine Herausforderung für alle betroffenen Bürger und Pendler, aber auch für alle, die mithelfen und an der Abwicklung der Ausfahrtsbeschränkungen beteiligt sind", erklärte Haslauer. Trotzdem sei diese konsequente Maßnahme dringend nötig, um die Infektionen wieder einzudämmen.

Mit Stand 13. Oktober 2021 weist die Bevölkerung in St. Koloman mit 41,7 Prozent der Gesamtbevölkerung sowie 48,5 Prozent der impfbaren Bevölkerung ab zwölf Jahre die landesweit niedrigste Impfquote aller Gemeinden auf. Das dynamische Infektionsgeschehen in St. Koloman sowie derzeit im Tennengau wirke sich auf die Entwicklung im ganzen Bundesland aus, hieß es. Bei sechs der neun Gemeinden im Tennengau liegt die 7-Tages-Inzidenz über 400.

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(APA)

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