Pandemie

Konträre Gerichtsentscheide im Mietenstreit

Der Mietenstreit beschäftigt nach wie vor die Gerichte.
Der Mietenstreit beschäftigt nach wie vor die Gerichte.(c) Marin Goleminov
  • Drucken

In Graz wurde ein Zinsminderungsanspruch für Kanzleiräume eines Anwalts vom Gericht verneint. Zweifellos ein Sonderfall – es ging jedoch auch um eine Grundsatzfrage, die letztlich wohl der OGH wird klären müssen.

Der „Mietenstreit“ beschäftigt weiterhin die Gerichte. Erst vor einigen Wochen ging es an dieser Stelle um drei Entscheidungen des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, betroffen waren ein Fitnessstudio, ein Nagelstudio und ein Reisebüro. In allen drei Fällen bestätigte das Gericht in zweiter Instanz den Anspruch der Mieter auf Zinsentfall bzw. Zinsminderung für Zeiträume, in denen sie ihre Geschäftslokale aufgrund der Pandemie nicht oder nur eingeschränkt benützen konnten. Im Reisebüro-Fall betraf das auch Zeiträume außerhalb des Lockdowns („Die Presse“ berichtete).

Nun liegt eine neue, ebenfalls zweitinstanzliche Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vor, die – wenn auch in einem deutlich anders gelagerten Fall – zum gegenteiligen Ergebnis kommt. Es ging um die Räumlichkeiten einer Rechtsanwaltskanzlei, für diese war die Miete in den Monaten April und Mai 2020 nur zu 25 bzw. 50 Prozent bezahlt worden. Der Vermieter brachte deshalb eine Räumungsklage ein.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.