Entlassungsgrund

Trotz Covid-Verdachts zur Arbeit gegangen: OGH bestätigt Jobverlust

Wer eine Absonderungsanordnung ignoriert, riskiert den Job.
Wer eine Absonderungsanordnung ignoriert, riskiert den Job.(c) Marin Goleminov
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Eine Dienstnehmerin war nach einem Covidtest als Verdachtsfall heimgeschickt worden, ging aber trotzdem zur Arbeit. Sie wurde entlassen – zu Recht, wie der Oberste Gerichtshof nun bestätigte.

Wien. Eine Absonderungsanordnung wegen des Verdachts auf eine Covidinfektion zu ignorieren ist keine gute Idee – so viel steht fest. Geht man trotzdem weiterhin zur Arbeit, kann das sogar den Job kosten – das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH; 8 ObA 54/21f). Und das bleibt auch künftig relevant, denn auch die ab November geltende 3-G-Regel am Arbeitsplatz schließt solche Szenarien nicht aus.


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