Gericht

BVT-Prozess: Nordkorea-Delegierte unrechtmäßig überwacht?

THEMENBILD, Bundesamt fuer Verfassungsschutz und Terrorismusbekaempfung
THEMENBILD, Bundesamt fuer Verfassungsschutz und TerrorismusbekaempfungMichael Gruber / EXPA / pictured
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Dem ehemaligen Spionage-Chef wird Amtsmissbrauch vorgeworfen. Die Strafdrohung liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Die Turbulenzen rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) haben am Donnerstag am Wiener Landesgericht ein gerichtliches Nachspiel erlebt - wenn auch nur in Nebenaspekten. Angeklagt ist unter anderem der frühere Leiter der Spionageabwehr. Ihm wird vorgeworfen, er habe Delegationen aus Nordkorea unrechtmäßig überwacht. Der Angeklagte betonte wortreich vor dem Schöffengericht, dass Gruppen aus Nordkorea per se eine Gefährdung darstellten.

Zum Vorwurf der ungerechtfertigten Observation der nordkoreanischen Delegation führte der Verteidiger des Angeklagten ins Treffen, dass es ja gar keine Reise- oder Touristengruppen aus Nordkorea geben könne, es sich also nur um regimetreue Funktionäre handeln konnte. Nordkorea sei eine Diktatur, die heute im Kriegszustand stehe. Unverständnis gab es auch für den Vorwurf, er habe den Rechtsschutzbeauftragten nicht informiert. Immerhin seien etliche Personen im BVT von der Maßnahme informiert gewesen, diese hätten diesen Schritt aber ebenfalls nicht gesetzt.

Wortreiche Stellungnahme

Auch der Hauptangeklagte selbst nutzte sein Recht für eine Stellungnahme, um fast drei Stunden lang wortreich ein Referat zu den generellen Aufgabenbereichen der Spionageabwehr - samt an die Wand projizierten Organigrammen und Anekdoten - zu halten. Auch wollte er das Gericht überzeugen, dass Nordkoreaner - "wenn auch nicht alle" - sehr wohl eine "unmittelbare Gefahr" darstellten, was er etwa mit Bildern vom Waffenarsenal der Diktatur und Satellitenfotos bebilderte. Im BVT habe man "von ganzem Herzen die Republik schützen" wollen, beteuerte er. Um einen Freundschaftsdienst habe es sich dabei nicht gehandelt.

Dem Hauptbeschuldigten wird außerdem vorgeworfen, Konsumationen in Lokalen fälschlicherweise als in dienstlichem Interesse deklariert und damit zu Unrecht Spesen verrechnet zu haben. Der von der WKStA bezifferte Schaden: 700 Euro. Die Anklage vor dem Schöffengericht lautet auf Amtsmissbrauch, die Strafdrohung liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Vom ÖVP-Klub entlassen

Wirtschaftliche Konsequenzen hat der ehemalige Spionagechef, der bereits vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre ausgesagt hatte, schon erlebt. Der ehemalige Beschäftigte im ÖVP-Klub war wegen anderer Verfehlungen entlassen worden. Derzeit ist er laut eigenen Angaben beim AMS gemeldet.

Neben dem ehemaligen Spionagechef standen am Donnerstag auch ein ehemaliger BVT-Gruppenleiter, der sich ebenso wegen der fehlenden Meldung an den Rechtsschutzbeauftragten verantworten musste, vor Gericht. "Mein Mandant ist kein Jurist, er ist ein Vollzugsbeamter", sagte dessen Anwalt. Zudem sei der Mann "nicht für würdig" erachtet worden, zu datenschutzrechtlichen Aspekten im BVT ausgebildet zu werden.

Als dritter Angeklagter musste sich der Obmann einer Kleinstpartei vor Gericht verantworten, der der Schwiegervater des Hauptangeklagten ist. Er hatte seinen Schwiegersohn via E-Mail gebeten, die Daten eines Mieters zu überprüfen, der nach einem "Urlaub in Libyen" nach Wien zurückgekehrt war. Ihm wird die versuchte Anstiftung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen. Sein Mandant habe dem Ex-Spionagechef lediglich den Sachverhalt zur Kenntnis bringen wollen, sagte dessen Verteidiger. Ähnlich soll es sich mit Recherchen zu einer russischen Organisation zugetragen haben, zu denen der Drittangeklagte als Parteichef eingeladen worden war.

Teile unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Teile der Verhandlung am Donnerstag fanden wegen der sensiblen geheimdienstlichen Materie unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, so etwa die Verlesung der Anklage. Zudem war im gesamten Gerichtsgebäude ein Film- und Fotoverbot verhängt worden. Am Freitag wird die Befragung des Hauptangeklagten fortgesetzt, möglicherweise zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zudem sind auch Zeugen geladen. Mit einem Urteil wird nicht vor Dezember gerechnet.

(APA)

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