Die 2-G-Regel gilt ab Mitte Dezember in „sensiblen Zonen“ des ORF, wie etwa in Newsrooms. Ungeimpfte, die dies auch bleiben wollen, werden zunächst versetzt. Ihnen drohen „dienstrechtliche Konsequenzen“. Und: 2 G gilt „natürlich auch für Studiogäste“.
Im ORF blieb es erstaunlich ruhig. Man könnte meinen, eine Maßnahme, deren Nichteinhaltung mit dienstrechtlichen Konsequenzen geahndet wird, würde die gegenüber der eigenen Unternehmensleitung oft recht kritische Redaktion auf die Barrikaden treiben. Das war aber nicht der Fall, als der ORF in einer internen Mitteilung bekannt gab, dass für Mitarbeiter in „sensiblen Zonen“ künftig die 2-G-Regel gilt. Wer sich dem nicht fügen will, dem droht in letzter Konsequenz sogar die Kündigung.
Bereits in der Vergangenheit hatte das Unternehmen – um die „Betriebs-, Produktions- und Sendefähigkeit“ abzusichern, wie stets argumentiert wird – strengere Auflagen erteilt, als sie in den meisten anderen Firmen gelten. Und man erinnert sich: Vor eineinhalb Jahren richtete sich ein Teil der „ZiB“-Mannschaft am Küniglberg sogar in einer improvisierten Quarantäne-WG ein. Freiwillig. „ZiB 2“-Anchor Armin Wolf bekam ein Bett ins Büro gestellt und ätzte via Twitter über die Bettwäsche: „Der Mustermix ist mutig.“ Das war im März 2020. Retrospektiv betrachtet sei das wohl alles ein wenig übertrieben gewesen, hört man heute. Aber man könne ja nie wissen . . .