Coronaimpfung

Szekeres hofft auf "Schub" noch vor Inkrafttreten der Impfpflicht

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Der Ärztekammerpräsident hofft, dass sich viele Menschen noch vor Februar von der Impfung überzeugen lassen. Kritik übt er an den Regeln für die Befreiungsatteste.

Um die Impfquote in Österreich zu erhöhen, hat die Regierung eine allgemeine Impfpflicht beschlossen. Am Donnerstag wurde der Gesetzesentwurf vorgestellt.

Sie gilt ab 1. Februar. Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres hofft aber, dass sich noch davor genug Menschen von der Wirkung der Impfung überzeugen lassen. „Die Hoffnung ist, dass dieser Schub sofort beginnt und noch vor dem 1. Februar einsetzt“, sagte er am Freitag im Ö1-"Morgenjournal“. Die Impfpflicht sei „leider“ notwendig, denn: „Um aus der Pandemie herauszukommen, müssen wir die Impfquote erhöhen.“ Auch sei der dritte Stich wichtig, weil „der Booster gegen die neue Variante wirksamer ist als nur zwei Impfungen."

Wer stellt Attest zur Impfbefreiung aus?

Die Impfpflicht gilt grundsätzlich für „jede in Österreich wohnhafte Person“, heißt es im Entwurf. Ausgenommen sind Kinder unter 14, Schwangere und Genesene für 180 Tage nach der Infektion. Auch Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sind von der Impfpflicht ausgenommen. Sie brauchen ein ärztliches Attest zur Impfbefreiung.

Ausstellen können dieses etwa Kassenärzte für Allgemeinmedizin, Internisten, Fachärzte für Dermatologie und Gynäkologie oder Psychiater. Dies kritisiert Szekeres. „Wir hätten uns gewünscht, dass nur eine eingeschränkte Gruppe von Ärzten so ein Attest ausstellen darf.“ Die Ärztekammer hatte schon im Vorfeld der Präsentation des Gesetzesentwurfs gefordert, dass die Bescheinigungen zur Freistellung von der Impfpflicht nicht von Hausärzten, sondern von Amtsärzten ausgestellt werden sollen.

Die aktuelle Situation - "Angstmache und gezielte Desinformation der Bevölkerung“ - würden derzeit keinen normalen und gewohnten Umgang mit den Attesten zulassen, so die Ärztekammer. „Es gibt eine ganze Liste mit Kontraindikationen, wer sich nicht impfen lassen darf, das sollten Experten beurteilen.“ Indem sie entsprechende Untersuchungen durchführen und individuelle Gutachten erstellen, fordert Szekeres. „Damit wollen wir auch den Druck auf die Ärzte nehmen."

Er hoffe auf weitere Gespräche mit dem Ministerium. Der Gesetzesentwurf zur Impfpflicht ist derzeit in Begutachtung.

>>> Zum Entwurf des Impfplichtgesetzes

>>> Thomas Szekeres im Ö1-"Morgenjournal"

(Red.)

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