Die Koalition setzt per Verordnung den nächsten Schritt zur Impfpflicht, während ihr Gesetz bereits beim VfGH angefochten wird. Ab 16. März drohen Ungeimpften aber Strafen – etwa wenn sie bei Demos ungut auffallen.
Am Samstag war das Impfpflichtgesetz in Kraft getreten, am Montag langte am Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits der erste Antrag dagegen ein. Indes segnete der Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen die neue Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein zur Impfpflicht ab. Aber was bedeuten nun all diese Schritte? Und wer muss wann mit Strafen rechnen?
Wie man die Pflicht erfüllt
Mit der Verordnung führt der Minister das Gesetz näher aus und sorgt dafür, dass es auch exekutiert werden muss. Auch wenn die Verordnung teils nur wiederholt, was ohnedies im Gesetz stand, etwa, dass Schwangere befreit sind. Für die Gruppe jener, die sich wegen Gesundheitsgefahren nicht impfen lassen müssen, nennt die Verordnung aber konkrete Beispiele. Etwa Allergien gegen einen Impfstoff, aber auch kurzfristig aufgetretene Probleme. So muss man sich bei einer „akuten, schweren, fieberhaften Erkrankung oder Infektion“ nicht impfen lassen – bis zur Genesung. Keine Impfung braucht man auch, wenn z. B. wegen einer Krebstherapie keine ausreichende Immunantwort zu erwarten ist. Ausnahmegründe von der Impfung sind ärztlich zu bestätigen.