Wolfgang Brandstetter soll den bestgereihten Kandidaten für eine Stelle im Justizministerium verhindert haben. Die Staatsanwaltschaftschaft Innsbruck ermittelt wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und wirft ihm „grob unsachliches“ Handeln vor.
Der ehemalige Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) sieht sich mit neuen Ermittlungen gegen ihn konfrontiert. Konkret geht es um eine Personalentscheidung für eine Abteilungsleitung im Justizministerium im Jahr 2015. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, wie das Ö1-"Morgenjournal“ am Freitag berichtete.
Demnach soll Brandstetter interveniert haben, um den bestgereihten Kandidaten für die Leitung der Präsidialsektion zu verhindern. Dieser hatte bereits mehrere Jahre eine zentrale Abteilung im Justizministerium geleitet und wurde von der unabhängigen Personalkommission „mit wesentlichem Eignungsvorsprung“ an erster Stelle vorgeschlagen.
Brandstetter soll Einwände gegen den Spitzenbeamten gehabt haben. Demnach hätte er Probleme in einem Bereich seiner Abteilung nicht gelöst, außerdem habe es Beschwerden von Nichtakademikern gegeben, die sich schlecht behandelt gefühlt hätten. Hinter vorgehaltener Hand wird allerdings behauptet, dass er beim Minister unter anderem in Ungnade gefallen war, weil er einst eine Honorarnote für ein Gutachten von Brandstetters damaligem Universitätsinstitut aus rechtlichen Gründen abgelehnt hatte. Am Ende soll Brandstetter jedenfalls seine Bestellung verhindert haben. So setzte er ein kommissionelles Hearing ein, für das er selbst die Strippen gezogen haben soll und etwa die Mitglieder der Hearingskommission zusammenstellte. Auch sein Chauffeur soll beim Hearing dabei gewesen sein, so der Vorwurf. Brandstetter bestritt dies in einem „Kurier"-Interview.
Zum Referenten degradiert
Fest steht: Der an erster Stelle gereihte Abteilungsleiter ging am Ende leer aus: Er bekam nicht den Spitzenposten, sondern wurde sogar degradiert, wurde vom Abteilungsleiter wieder zum einfachen Referenten abgestuft. Er bekämpfte die Entscheidung und bekam vom Bundesverwaltungsgericht Recht: Sowohl die Berufung als auch die Versetzung sei „in erheblich unsachlicher und willkürlicher Weise“ erfolgt, befand es. Außerdem ortete es im Hearing ein "Feigenblatt“ - Zeugen hätten von einem „tribunalartigen" Ablauf berichtet.
Brandstetter selbst bestreitet den Amtsmissbrauchsvorwurf, außerdem sei er noch nicht von der Staatswanwaltschaft befragt worden, so sein Anwalt gegenüber Ö1. Für Brandstetter gilt die Unschuldsvermutung.
Unter Druck geraten
Wolfgang Brandstetter war auch Verfassungsrichter am VfGH. Von dort war er im vergangenen Jahr zurückgetreten, nachdem er wegen publik gewordener Chats mit dem suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek und wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses unter Druck geraten war. [>>> Mehr dazu]
Die jüngsten Vorwürfe sind aber nicht die einzige umstrittene Personalie Brandstetters. Anfang des Jahres waren Chats zwischen ihm und Richterin Eva Marek an die Öffentlichkeit geraten, die auf Postenschacher bei der Besetzung einer hohen Justizfunktion hindeuteten. Auch in dieser Causa hatte sich der Ex-Justizminister nicht für die von der Personalkommission erstgereihte Kandidatin entschieden.
>>> Zum Beitrag im Ö1-"Morgenjournal"
(Red.)