Beschwerde

Karmasin geht gegen WKStA vor

++ ARCHIVBILD ++ OeVP-ERMITTLUNGEN - EX-MINISTERIN KARMASIN OFFENBAR FESTGENOMMEN
APA/ROLAND SCHLAGER
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Wegen Quarantäne und mangelhafter Akteneinsicht sei eine Verteidigung nicht möglich gewesen, beklagt die Ex-Ministerin.

Wien. Sophie Karmasin hatte als Neuzugang im Gefängnis eine schwere erste Zeit: Nach ihrer Verhaftung steckte sie sich bei der Erstvernehmung mit Covid an – und war daraufhin erst einmal in Isolierung. Niemand durfte Sophie Karmasin wegen der Quarantäne besuchen. Auch telefonieren ging nicht, denn dafür hätte man sich beim Apparat anstellen müssen. Und Karmasins Verteidiger, Norbert Wess, lag selbst mit einer Infektion zu Hause. Sie konnte sich also nicht mit ihrem Verteidiger besprechen und sei dementsprechend schlecht auf die Verhandlung der U-Haft vorbereitet gewesen.

Karmasin sieht sich außerdem von der Staatsanwaltschaft in ihren Rechten verletzt und erhebt dagegen Einspruch. Die Beschwerde liegt der „Presse“ vor. Weiters habe sie sich auch deswegen nicht auf ihre Verteidigung vorbereiten können, weil ihr mehrfach Akteneinsicht zu spät oder nicht gewährt wurde. Am 14. März wurde die Akteneinsicht zwei Stunden vor der Verhandlung gewährt, ist da zu lesen.


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