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"Licht ins Dunkel"-Gala im Lockdown: Keine Strafen für Gäste

Bei „Live is life“ von Opus klatschten die Gäste bzw. Teilnehmer mit.
Bei „Live is life“ von Opus klatschten die Gäste bzw. Teilnehmer mit.(c) ORF (Roman Zach-Kiesling)
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Nach dem Spendensammeln mit Unterhaltung gab es rund 150 Anzeigen - auch gegen Regierungsmitglieder. Die Gäste seien aber keine Gäste im eigentlichen Sinn gewesen, so das Fazit.

Die im November im ORF abgehaltene und angesichts der damals geltenden Corona-Beschränkungen viel kritisierte "Licht ins Dunkel"-Gala zieht keine Verwaltungsstrafen nach sich. Es habe sich um eine unaufschiebbare berufliche Zusammenkunft im Sinne der damals geltenden Covid-19-Notmaßnahmenverordnung gehandelt, teilte die Wiener Magistratsdirektion mit. Insgesamt beschäftigte sich die Behörde mit ca. 150 Anzeigen gegen sämtliche Teilnehmer. Auch gegen Regierungsmitglieder - und auch aus der eigenen Partei.

Es sei ein umfangreiches Ermittlungsverfahren zum gesamten Veranstaltungsablauf geführt worden, heißt es von der Magistratsdirektion. Das Ergebnis: "Mit Erfüllung des Präventionskonzepts, des 2G+-Nachweises (Anm.: geimpft oder genesen sowie aktuell getestet) und da es sich um eine unaufschiebbare berufliche Zusammenkunft im Sinne der 5. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung gehandelt hat, war die Anwesenheit der Teilnehmer*innen rechtlich zulässig und bestand auch keine Pflicht, eine Maske zu tragen". Wegen des Planungsumfangs und der technischen Anforderungen an die Produktion habe die ORF-Gala nicht in digitaler Form abgehalten werden können.

Keine Gäste im eigentlichen Sinn

Bei der Gala im ORF waren zahlreiche Politikerinnen und Politiker wie auch Prominente anwesend, um Spenden für den guten Zweck zu sammeln. Kritisiert wurde, dass damit gegen die damals geltenden Ausgangsbeschränkungen verstoßen sowie kein Mindestabstand eingehalten worden sei. Die FPÖ erachtete die anwesenden Politikerinnen und Politiker etwa rücktrittsreif. Aber auch in mancher Zeitung und den sozialen Medien wurde die Veranstaltung kritisiert.

Der ORF betonte damals, dass die "Licht ins Dunkel"-Gala wie alle ORF-Studiosendungen als eine TV-Produktion und nicht als Veranstaltung gelte und somit auch im Lockdown durchgeführt werden dürfe. Die Gäste seien keine Gäste im eigentlichen Sinn gewesen, sondern Mitwirkende an der Gala, die auch Spenden an den Telefonen entgegen nahmen. In dieser Funktion seien sie Teil der Produktion und somit ausgangsberechtigt gewesen.

Bundes- und Vizekanzler  sammelten Spenden.
Bundes- und Vizekanzler sammelten Spenden.(c) APA/BKA/ANDY WENZEL (ANDY WENZEL)

(APA)

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