Wer aus der katholischen Kirche austritt, ist von gewissen Funktionen und Ritualen ausgeschlossen. In der Ausgestaltung ist manches aber den Pfarrern überlassen. Auch für den Wiedereintritt gibt es einen offiziellen Ritus, der allerdings nicht immer eingehalten wird.
Austritt. 72.055 Personen sind 2021 in Österreich aus der katholischen Kirche ausgetreten. Der Austritt erfolgt beim Meldeamt, das dann die jeweilige Diözese benachrichtigt. Auch der Pfarrer der Wohnsitz-Pfarrgemeinde wird informiert: Er sei angehalten, mit jedem Austretenden Kontakt aufzunehmen, heißt es aus der Erzdiözese Wien. 545 Menschen haben 2021 nach einem solchen Gespräch ihren Austritt widerrufen. Wer austritt, ist von gewissen kirchlichen Funktionen und Ritualen ausgeschlossen, in begründeten Einzelfällen könnten aber Ausnahmen gemacht werden, heißt es von der Kirche.
Sakramente. Wer ausgetreten ist, kann grundsätzlich nicht mehr die Kommunion – also die geweihten, symbolisch für Leib und Blut Christi stehenden Gaben – in Empfang nehmen oder zur Beichte gehen. In der Praxis wird dabei freilich meist nicht nach dem Mitgliedsstatus gefragt. Das Beten und Innehalten in der Kirche ist auch Nichtmitgliedern ausdrücklich erlaubt.