Mietenstreit

OGH-Entscheidung: Harter Schlag für Mieter

Im "Mietenstreit" erging eine neue Entscheidung des OGH.
Im "Mietenstreit" erging eine neue Entscheidung des OGH. (c) REUTERS (LEONHARD FOEGER)
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Ein pandemiebedingter Umsatzrückgang reicht für sich allein noch nicht aus, um einen Anspruch auf Entfall des Mietzinses zu begründen, entschied der OGH.

Die Pandemie und die Geschäftsraummieten: Das Thema ist immer noch für Kontroversen gut, viele Verfahren sind anhängig, etliche Fragen ungeklärt. Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) betrifft nun einen der umstrittensten Aspekte: ob ein pandemiebedingter Umsatzrückgang – auch abseits eines behördlichen Betretungsverbots – für sich allein ausreicht, um einen Anspruch des Mieters auf Mietzinsentfall bzw. -minderung zu begründen. Der OGH hat das im konkreten Fall verneint (3 Ob 209/21p) und dem Vermieter einen Großteil des eingeklagten Mietzinses zugesprochen.

Es ging um ein Reisebüro, das während des Lockdowns vom 16. März bis 30. April 2020 und auch noch im Mai für Kunden geschlossen blieb. Während des Betretungsverbots wurden weniger als zehn Prozent des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erwirtschaftet, stellten die Gerichte fest. In der Filiale wurden keine Reisen mehr gebucht.

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