Erneuerbaren Wärmegesetz

Immo-Verband: "Eigentümer mit Gasheizung sind aktuell die Verlierer"

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Heizung GER, 20220630, Symbolbild, Heizung *** GER heating, 20220630, symbol image, heatingIMAGO/serienlicht
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Anton Holzapfel vom Verband Immobillienwirtschaft sagt, Wohnungseigentümer, vor allem in Wien, hätten derzeit ein Problem bei der Entscheidungsfindung.

Der Verband Immobilienwirtschaft (ÖVI) sieht viele Fragen beim geplanten Erneuerbaren Wärmegesetz (EWG) offen und hat auch einige Kritikpunkte. Derzeit liegt das EWG nach seiner Begutachtung wieder beim zuständigen Energieministerium von Leonore Gewessler (Grüne). Besonders kompliziert sei die Lage derzeit für Wohnungseigentümer, vor allem in Wien mit Gasetagenheizung: "Sie sind die Verlierer der aktuellen Lage", sagte ÖVI-Vorstand Udo Weinberger am Dienstag.

Es müsse nicht sein, dass sie "auch a la longue die Verlierer" blieben, derzeit hätten sie aber ein Problem bei der Entscheidungsfindung, wie sie weiter heizen sollen, wenn sie auf Gas verzichten. Es brauche Rechtssicherheit bevor es zu Umstellungen durch Eigentümer und Eigentümergesellschaften kommt. "Uns ist es wichtig dass hier das öffentliche und private Recht gut Hand in Hand gehen", so ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel. Und: "Auch Mieter sollen ihren Beitrag zur Klimawende leisten müssen."

"Uns fehlen immer noch die technischen Konzepte und Alternativen", beklagte Weinberger. Der Verband hinterfragt im Zusammenhang mit dem EWG auch das geplante Zentralisierungsgebot für Heizungen. Denn dezentrale Anlagen (Gas-Etagenheizungen) sollen geplantermaßen zentralisiert werden müssen, noch gebe es aber zu wenige Alternativen, denn auch Fernwärme sei begrenzt verfügbar. Das sei in vielen Fällen auch am sinnvollsten, trotzdem ist gleichzeitig die Möglichkeit geplant, sich aus der Verpflichtung in kurzer Frist herausoptieren zu können. Diese Option sei derzeit aber nur vorgesehen, wenn alle Eigentümer in einem Haus dafür optierten.

"Einstimmigkeit gibt es im Lehrbuch"

"Das sind so Dinge, wo ich sage, die sind schwierig umzusetzen" sagte Weinberger. "Einstimmigkeit gibt es im Lehrbuch." Eine Ablehnung der Umstellung auf ein regeneratives zentrales Heizsystem sollte daher (nur) einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer erfordern. Kommt eine mehrheitliche Ablehnung nicht zustande, sollte es beim gesetzlichen Regelfall bleiben.

Zu bedenken sei auch, dass manche als Wohnungs- oder Reihenhauseigentümer auch schon in PV-Anlagen oder Wärmepumpen investiert haben. Diese könnten dann womöglich zur Zentralisierung trotzdem gezwungen sein. "Die im Gesetz angeführten Optionen gegen eine Zentralisierung sind leider mit den zivilrechtlichen Willensbildungen nicht ausreichend abgestimmt", bedauerte Weinberger. Nach geltender Rechtslage wäre die Errichtung oder Umgestaltung einer zentralen Wärmeversorgungsanlage sowohl im Wohnungseigentum (§29 WEG) als auch im schlichten Miteigentum (§ 834 ABGB) als außerordentliche Verwaltungsmaßnahme zu qualifizieren.

Ziel des Gesetzgebers (§2 EWG) ist es, rund ums Zentralisierungsgebot die Wärmeversorgung von Gebäuden auf erneuerbare Energieträger umzustellen. Auch wenn die Umrüstung auf eine zentrale Wärmeversorgung in vielen Fällen eine bevorzugte Option darstellen wird, muss und soll die Entscheidung darüber, ob diese Anforderung in Form von dezentralen oder zentralen Wärmeversorgungslösungen geschehen soll, den Verfügungsberechtigten vorbehalten bleiben.

In der aktuellen energiepolitischen Situation sei den Eigentümerinnen und Eigentümern der Umstieg zum Beispiel von Gasetagenheizung auf Fernwärme, die zu mindestens 60 Prozent ebenfalls mit Gas betrieben wird, vielfach schwer plausibel zu machen, so der ÖVI. Diese Problematik stelle sich beispielsweise vor allem im dichten, innerstädtischen Ballungszentrum von Wien, wo andere technische Alternativen oftmals ausscheiden würden.

Abschlag für Mieter?

Der ÖVI sagt auch, Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sorge für schlaflose Nächte bei Vermietern: Grund sei dessen Botschaft, dass Mieter, die keine Alternative zur Gasheizung haben, ein 25-prozentiger Abschlag auf den Richtwertmietzins zugestanden werden soll. Die Mieter hätten keine Alternative, sie selben könnten einen Ausstieg aus Gas nicht bewirken, das könne nur der Vermieter, argumentierte der Grünen-Chef. Das Justizministerium prüft, die ÖVP sprach sich zuletzt stets gegen "Denkverbote" aus.

Letzteres fordert auch der ÖVI. "Die aktuellen wohnrechtlichen Bestimmungen und die aktuelle Judikatur sind der größte Hemmschuh für den Vermieter, ein Dekarbonisierungsprojekte anzugehen," argumentierte Holzapfel. Anstatt sich Gedanken über diese Themen zu machen, werde eine weitere Belastung der "bösen" Vermieterinnen und Vermieter geprüft.

Nur ein Anreizsystem könne den Umstieg möglich machen. Mietrechtliche flankierende Maßnahmen wie etwa die in Deutschland übliche Modernisierungsumlage oder die Mietzinsbildung nach den Regelungen des angemessenen Mietzinses für energietechnisch optimierte Gebäude seien zu überlegen. "Der Vizekanzler ist hier ist in einem Zielkonflikt, wenn er den CO2-Ausstoß verringern will und gleichzeitig an einen Mietendeckel denkt" so Holzapfel. "Die Energiewende schaffen wir nur gemeinsam." Wieder zeige sich, "dass der historisch fehlkalkulierte Richtwert in Gründerzeitvierteln in Wien Investitionen verhindert, statt zu ermöglichen".

(APA)

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