Schulbeginn: Wiens neue Coronaregeln

Ferienfinale. Infizierte Lehrer dürfen nicht in die Schule, Kindergartentests kommen.

Wien. In der Bundeshauptstadt beginnt am 5. September wieder die Schule, für 20.000 Kinder zum ersten Mal. Insgesamt werden 240.000 Schüler wieder in den Klassen sitzen. Für Lehrkräfte, die mit dem Coronavirus infiziert sind, bleiben Schulen hingegen tabu.

Dort, wo die Stadt es dienstrechtlich regeln kann (das betrifft die Pflichtschulen), werden positiv getestete Lehrkräfte nicht unterrichten. Das bekräftigte Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) am Freitag: „Das ist ein viel zu hohes Infektionsrisiko.“ Auch nicht pädagogisches Personal darf die Schulen im Fall einer Infektion nicht betreten.

Damit stellt sich Wien demonstrativ gegen die Linie des Bunds, dessen Vorgaben lauten: Infizierte Personen dürfen in der Schule arbeiten, wenn sie durchgehend eine Maske tragen.

Wiederkehr verwies auch auf die weiterhin bestehende Möglichkeit für Schüler, freiwillig PCR-Tests durchzuführen. Verpflichtend sind diese im kommenden Schuljahr aber nicht mehr – man gebe damit auch den Kindern Normalität zurück, erklärte der Stadtrat.

Tests in Kindergärten

Gleichzeitig wurde bekannt: Die Stadt baut ab Montag das Angebot für freiwillige Coronatests in Kindergärten aus. Das wurde am Freitag im Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker bestätigt. Die rund 1600 städtischen und privaten Kindergärten erhalten PCR-Lutschertests für jene Kinder, die noch keine PCR-Gurgeltests nutzen können. Die Tests können freiwillig zu Hause von den Eltern durchgeführt und an einem vorgegebenen Tag im Kindergarten abgegeben werden.

Nebenbei: Laut „Standard“ hat die Stadt die bestehenden CoV-Regeln ohne Ankündigung, Pressekonferenz oder Aussendung still und leise bis 23. Oktober verlängert. Damit gelten die strengsten Corona-Maßnahmen Österreichs weiterhin in der Bundeshauptstadt. Das bedeutet: Bis 23. Oktober muss weiterhin eine FFP2-Maske in den öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden. Auch Apotheken dürfen nur mit FFP2-Maske betreten werden. Wer Verwandte oder Bekannte in einem Spital besucht, muss weiterhin einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Pro Tag und Patient dürfen maximal drei Personen zu Besuch kommen. Mitarbeiter müssen mindestens zweimal wöchentlich einen negativen Test vorweisen. Dieselben Regeln gelten in Pflege- und Altenheimen.

Passend zu diesem Thema wurde am Freitag der Rechnungshofbericht zu den Corona-Unterstützungsmaßnahmen für Kunst und Kultur bekannt. Er zeigt einige Mängel auf. Denn wie viele Menschen genau mit den Hilfen erreicht wurden, lässt sich nicht sagen, sei doch die Datenlage „unzureichend“, heißt es in dem Bericht. Der Rechnungshof empfiehlt daher ein Konzept für die nachgelagerte Kontrolle.

Um welche Beträge geht es? Im Zeitraum von März 2020 bis März 2021 leistete der Bund rund 200 Millionen Euro an Beihilfen und Förderungen zur Bewältigung der Coronakrise im Kunst- und Kulturbereich. Rund 114.300 Anträge wurden im Prüfzeitraum von drei Stellen bewilligt (Künstler-Sozialversicherungsfonds, Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen sowie Wirtschaftskammer Österreich).

Reaktion von Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne): Das Kulturministerium wolle die Empfehlungen im Rahmen der Möglichkeiten umsetzen. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.08.2022)

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