Verschlussakt

VfGH befasst sich mit geschwärzten Passagen in Schmid-Aussage

Justizministerin Alma Zadić hat sich daher mit der Frage an das Höchstgericht gewandt, ob die Passagen offengelegt werden müssen.
Justizministerin Alma Zadić hat sich daher mit der Frage an das Höchstgericht gewandt, ob die Passagen offengelegt werden müssen.APA/GEORG HOCHMUTH
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Die ÖVP-Fraktion fordert, dass Thomas Schmid im U-Ausschuss auch zum Verschlussakt befragt werden darf. Die Justiz sieht darin aber die Ermittlungen gefährdet. Der Verfassungsgerichtshof soll die Frage nun klären.

Thomas Schmid ist kommende Woche wieder Thema, diesmal beschäftigt der Ex-Öbag-Chef aber den Verfassungsgerichtshof. Konkret geht es darum, ob Schmid vom ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss, wie von der ÖVP gefordert, auch zu den geschwärzten Teilen seiner Aussage befragt werden darf. Die WKStA sieht in einer solchen Vorgehensweise die laufenden Ermittlungen gefährdet. Justizministerin Alma Zadić hat sich daher mit der Frage an das Höchstgericht gewandt. Der VfGH will jetzt aber ebenfalls wissen, worum es im Verschlussakt geht, berichtet das Ö1-"Morgenjournal".

Um eine Entscheidung treffen zu können, brauche man zumindest ungefähre Informationen darüber, worum es in der Verschlusssache geht. Das ist der Justiz aber ein Dorn im Auge. Wie nun mit der Sache umzugehen ist, beschäftigt auf beiden Seiten die Gemüter. Strafrechtsexperte Alois Birklbauer versteht die Bedenken der Justiz. „Wenn das Verschlussmaterial über einen bestimmten Personenkreis hinausgeht, wird es immer schwerer kontrollierbar“, hält der Experte fest. Zudem seien Vertreterinnen und Vertreter der Anwaltschaft oftmals auch Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, was zu Interessenskonflikten führen könnte. Eine Offenlegung berge also ein „gewisses Risiko“, sagt Birklbauer.

Braucht der VfGH aber wirklich Einsicht in die Akten, um die Frage der Notwendigkeit zu klären? „Im Allgemeinen“ sei das nicht notwendig, sagt Verfassungsrechtsexperte Bernd-Christian Funk. Dennoch könne man nicht ausschließen, dass der VfGH den Beschluss fasst, über die Informationen aufgeklärt werden zu wollen, bevor eine Entscheidung fällt. Ob eine Klärung durch den VfGH überhaupt noch notwendig ist, stellt Strafrechtsexperte Birklbauer infrage. Nachdem Schmid bereits die Aussage verweigert habe, könne man das Problem auch „pragmatisch lösen“: Nämlich indem man den Antrag zurückzieht, meint Birklbauer. Laut Verfassungsrechtsexperte Funk sollte sich das Höchstgericht aber unbedingt mit dem Fall befassen. Das Verhältnis zwischen U-Ausschüssen und ermittelnden Staatsanwaltschaften gelte es generell zu klären. Diese Institutionen würden sich immer wieder „in die Quere kommen“, konstatiert der Experte. Auch, ob die „bestehenden Instrumente ausreichend“ sind, sei eine legitime Frage.

(vahei)

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