Der Europäische Gerichtshof urteilt für einen Schwerkranken. Er darf in den Niederlanden bleiben, weil es in seinem Herkunftsstaat, Russland, keine passende Behandlung gäbe. Auch Österreich muss nun sein Gesetz ändern.
In der Debatte um Asylwerber wurde insbesondere von ÖVP-Politikern zuletzt die europäische Judikatur infrage gestellt. Nun gibt es eine neue Entscheidung. Ein russischer Staatsangehöriger darf trotz fehlenden Asylgrunds nicht abgeschoben werden, weil er in seiner Heimat nicht jene nötige Schmerzbehandlung bekommt, die er in den Niederlanden erhielte.
Die Entscheidung fällte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH), der über EU-Recht wacht. Die politische Debatte hatte sich um die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) gedreht. Er ist ein Gremium des Europarats. Doch geht das jetzige Urteil auf den EGMR zurück. Aber warum ist dies so, und was bedeutet das neue Urteil für Österreich?