Die Pandemie klingt langsam ab, die Bundeshauptstadt hält dennoch an der Maskenpflicht fest – in öffentlichen Verkehrsmitteln ebenso wie in Apotheken und Gerichten.
Sie sind nicht zu übersehen, die vielen Schilder mit der Aufschrift „Maskenpflicht“, die an den Wänden der Wiener Gerichte hängen. Auch der Maskentyp ist vorgeschrieben – nämlich der, der für die meisten am unangenehmsten zu tragen ist, der aber auch am effizientesten vor Übertragungen von Viren schützt: die FFP2-Maske.
Wien ist seit Monaten die einzige Stadt Österreichs und eine der wenigen in ganz Europa, in der diese Regel für sämtliche Gerichte gilt. Nicht nur hier bildet die Bundeshauptstadt bekanntlich die große Ausnahme. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und Apotheken muss in Wien – anders als im Rest des Landes – ab 14 Jahren eine FFP2-Maske getragen werden.