Rechtsstaatsstreit

Warschau kämpft um Gelder aus Brüssel

(221215) -- BRUSSELS, Dec. 15, 2022 -- Polish Prime Minister Mateusz Morawiecki attends the European Council meeting in
(221215) -- BRUSSELS, Dec. 15, 2022 -- Polish Prime Minister Mateusz Morawiecki attends the European Council meeting inIMAGO/Xinhua
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35 Milliarden Euro aus dem Corona-Hilfsfonds, die für Polen reserviert sind, wurden bisher zurückgehalten. Die Regierungspartei PiS braucht das Geld dringend vor der Parlamentswahl im Herbst.

425 Millionen Euro – so viel kostet die Unabhängigkeit vom vermeintlichen Joch der Brüsseler Institutionen. Auf diesen Betrag summierte sich per 1. Jänner die Strafe, die Polen für die Nichteinhaltung einer Verfügung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausfasste. Die Höchstrichter der EU hatten die nationalpopulistische Regierung in Warschau angewiesen, die Verfolgung unabhängiger Richter zu stoppen – ohne Erfolg. Der EuGH wird in der Causa wohl im März, April urteilen. Doch in der Zwischenzeit ist die Saga um die Ausschaltung der unabhängigen Justiz durch die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) um einige Kapitel reicher geworden – und mit jeder Woche wird es selbst für Interessierte schwerer, den Überblick zu behalten.

Die vom EuGH beanstandete sogenannte Knebel-Verordnung, mit der es unabhängigen Richtern verunmöglicht werden sollte, sich gegen den Durchgriff der Regierung zu wehren, wurde in der Zwischenzeit schubladisiert bzw. durch eine neue Verordnung ersetzt – deren Schwachstellen allerdings ebenfalls beanstandet werden. Das Schlamassel, das die PiS-geführte Regierung durch ihren Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit verursacht hat, wird dadurch verkompliziert, dass in der Zwischenzeit unzählige sogenannte Neo-Richter (also Richter, die unter Missachtung der in der Verfassung verankerten Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit ins Amt berufen wurden) auf allen Ebenen der Jurisdiktion ihren Dienst verrichten – und damit auch in jenen Gremien, die nach Vorstellung des Regierungslagers künftig mit der Aufsicht der richterlichen Unabhängigkeit befasst sein sollen, nachdem die ursprünglich eingeführten Instanzen unter Druck der EU ihre Arbeit einstellen mussten.

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