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Strafverfahren

Erster Strafantrag gegen Sebastian Kurz?

Sebastian Kurz, ÖVP
Sebastian Kurz, ÖVPDie Presse/Clemens Fabry
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Die WKStA hatte zuletzt Sebastian Kurz beschuldigt, im U-Ausschuss falsch ausgesagt zu haben. Nun liegt ein Bericht vor.

Am Freitag hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein brisantes Papier an die Oberstaatsanwaltschaft übermittelt: den sogenannten Vorhabensbericht zur mutmaßlichen Falschaussage von Ex-Kanzler Sebastian Kurz. Der frühere ÖVP-Chef soll als Bundeskanzler im Juni 2020 vor dem parlamentarischen Ibiza-U-Ausschuss unrichtige Angaben gemacht haben.

In dem Vorhabensbericht teilt die Behörde mit, ob sie einen Strafantrag einbringen oder die Sache ad acta legen möchte. Zum Inhalt des Berichts gibt die WKStA keine Auskunft. Beobachter gehen deshalb davon aus, dass die Korruptionsjäger vor Gericht ziehen wollen, da allein der schon im Mai 2021 vorgelegte Ermittlungsbericht mit 58 Seiten besonders ausführlich ausfiel (es wurde sogar eine Sprachanalyse vorgenommen) – und bereits den Charakter eines Strafantrags hatte.

Auch Kurz selbst hatte erklärt, er nehme an, dass es einen Strafantrag geben werde. Diesfalls wäre das Straflandesgericht Wien am Zug. Ein Einzelrichter wäre zuständig. Falsche Beweisaussage ist mit bis zu drei Jahren Haft bedroht.

Möglichkeit der Diversion

Die Möglichkeit, dass ein allfälliges Falschaussage-Verfahren mit einer Diversion endet (Kurz müsste Verantwortung übernehmen und wohl eine Geldbuße zahlen), bestünde ebenfalls.

Wie auch immer das „Vorhaben“ der Verfolgungsbehörde nun aussieht – das letzte Wort wird im Justizressort gesprochen, wo das Papier auch dem Weisungsrat vorgelegt wird. Kurz selbst gibt an, er habe nie den Vorsatz gehabt, vor den Parlamentariern falsch auszusagen.

Inhaltlich bezieht sich der Vorwurf auf die Frage, ob Kurz seine Rolle bei der Bestellung des früheren ÖBAG-Chefs, Thomas Schmid, heruntergespielt hat. Sichergestellte Chats zeigen, dass Kurz in dieser Frage keineswegs unbeteiligt war.

Der Verteidiger von Kurz, Werner Suppan, ließ wissen, dass bisher 30 Zeugen entlastende Angaben gemacht hätten. Es werde krampfhaft versucht, die Aussagen seines Mandaten falsch zu interpretieren. Die Vorwürfe seien unrichtig.

(m.s.)