EU-Richtlinie

Weiter Weg zum Lieferkettengesetz

(c) Andrew Biraj
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In der nächsten Woche behandelt der Umweltausschuss des EU-Parlaments das Lieferkettengesetz. Ob es eines mit Zähnen wird, bleibt nach wie vor offen.

Ein Kompromiss-Vorschlag für eine EU-Richtlinie, die Verantwortlichkeiten von Unternehmen entlang der Lieferkette sicherstellen sollen, steht vor der nächsten Etappe. Hier fällt eine wichtige Vorentscheidung, allerdings bleibt auch danach noch offen, wie scharf die Regulierung ausfallen wird.

Die Regulierung soll Handel und Industrie in die Pflicht nehmen, um Verstöße gegen Menschenrechte, Tier- und Umweltschutz zu vermeiden. Diese Verpflichtung soll nicht nur für ein Unternehmen in der EU gelten, sondern auch für alle Zuliefer-Betriebe – entlang der Wertschöpfungskette. Bei Verstößen soll das Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden. Soweit der Ansatz der EU.

Wie konsequent er in die Tat umgesetzt wird, bleibt noch offen. In einem Entwurf, der nun an die Öffentlichkeit gelangt ist, bleibt die diesbezügliche Hoffnung jedenfalls noch bestehen: In dem Text, der in der nächsten Woche im Umweltausschuss des EU-Parlaments beschlossen werden soll, ist nun der Bezug auf die Ziele der Pariser Klimakonferenz im Dezember 2015 explizit erwähnt – und damit die Verpflichtung zum Ziel, die Erhitzung der Atmosphäre mit 1,5 Grad Celsius (und jedenfalls deutlich unter zwei Grad) zu halten. Um dies sicherzustellen, müssen die Unternehmen nicht nur selbst Risiken erheben und verringern, sondern dies auch bei allen Zuliefer-Unternehmen tun.

Im Umweltausschuss wird nun ein Papier vorgelegt, in dem es  grundsätzlich noch möglich ist, dass der Geist der Richtlinie erhalten bleibt. Das Ausschuss-Papier enthält die Grenzwerte, ab denen die Regelungen greifen soll: Sowohl allgemein als auch für spezifische Risikosektoren (etwa Bergbau) sollen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 40 Millionen Euro in die Pflicht genommen werden - nicht nur Hersteller, sondern auch der Handel.

In einer Pressekonferenz in Wien warnt Anna Leitner, bei der Umweltorganisation zuständige für Ressourcen-Themen, vor dem Einbauen von Schlupflöchern, die in den Formulierungen den Mitgliedsländern einen weiten Raum für Interpretationen zulassen. „Wir sehen das derzeit in Frankreich, wo unklare Bestimmungen eines ähnlich gelagerten Gesetzes die Entscheidungen auf die Ebene der Gerichte delegiert.“

Entscheidend: Verjährung und Kosten

Hier hakt die Wiener Umwelt- und Menschenrechts-Anwältin Michaela Krömer ein. Sie meint, dass selbst sehr strenge Strafen (wie etwa bei der Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) ohne Wirkung in der Praxis bleiben könnten, wenn verabsäumt werde, die Durchführung von Verfahren auch in den Bereich des Möglichen zu rücken. „Entscheidend sind, vor allem auf der Zivilrechtsebene, die Verjährungsfristen und das Kostenrisiko.“

Krömer plädiert dafür, dass längere Verjährungsfristen angesetzt werden. Und andererseits sei es wichtig, dass zivilgesellschaftliche Organisationen und vor allem Einzelpersonen kein Kostenrisiko tragen. Bei zivilrechtlichen Verfahren ist es im Normalfall so, dass Kläger die Verfahrens-Kosten der anderen Partei übernehmen müssen, wenn die Klage abgewiesen wird.

Bei Verstößen gegen Lieferkettengesetze handelt es sich den Prozessgegnern häufig um Konzerne, für die es keinerlei Problem darstellt, Verfahren etwa mit Gutachten in die Länge zu ziehen – und damit auch die Schmerzgrenzen der finanziellen Belastbarkeit von Klägern auszureizen. Krömer: „Wichtig wird bei der Richtlinien also sein, ob es in diesen Punkten vernünftige Regelungen gibt.“

Die Behandlung im Umweltausschuss ist bei weitem nicht der letzte Schritt in den Verhandlungen. Entscheidende Bedeutung kommt dem Rechtsausschuss zu, der sich – vermutlich Ende März – mit den Sanktionsmöglichkeiten beschäftigen wird. Wichtig wird schließlich auch der Hauptausschuss; die Würfel fallen werden dann im Trilog, mit dem im Herbst zu rechnen sein wird.

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