Zuschüsse

Energiehilfe kam deutlich billiger als budgetiert

Das erste Förderpaket für Unternehmen wurde nicht einmal zur Hälfte ausgenutzt. Jetzt startet das zweite Hilfspaket mit Zuschüssen von bis zu 150 Mio. Euro pro Unternehmen. Es gibt bereits Warnungen vor neuen Überförderungen.

Wien. Was tun mit dem ganzen Geld? Diese Frage wird sich der Finanzminister in Zeiten wie diesen sicherlich nicht stellen. Es findet sich für jede Million eine gute Verwendung. Jetzt hat die Regierung jedenfalls ein paar Millionen mehr zur Verfügung. 1,3 Milliarden Euro an Hilfen waren für 2022 für heimische Unternehmen budgetiert (1,1 Mrd. Euro für den Energiekostenzuschuss, 200.000 Euro für Pauschalhilfen). Beantragt wurden von 11.235 Unternehmen aber nur Hilfen im Umfang von 403,8 Millionen Euro.

„Wir sind froh, dass das Budget nicht ausgeschöpft wurde“, meinte Wirtschaftsminister Martin Kocher am Freitag vor Journalisten in Wien. Die Unternehmen hätten vorsichtig agiert, es gab insgesamt mehr als 90.000 Voranmeldungen. Dass am Ende deutlich weniger Anträge abgerechnet wurden, habe auch damit zu tun, dass es einigen Firmen finanziell besser gegangen sei und dass manche Unternehmen vielleicht nicht alle Voraussetzungen erfüllt hätten.

Fiskalrat warnt vor Überförderung

Der Großteil der Anträge kam von Klein- und Kleinstunternehmen: 85 Prozent beispielsweise von Unternehmen bis zu 49 Beschäftigten, nur vier Prozent der Anträge entfallen auf Großunternehmen.

Die neue Hilfe, der Energiekostenzuschuss II für das Jahr 2023, wird auf jeden Fall teurer werden. Insgesamt wurden sieben Milliarden Euro für den Energiekostenzuschuss I und II sowie für ein Pauschalfördermodell budgetiert. Kocher glaubt, dass man unter diesem Betrag bleiben werde, wenn die Preise für Strom und Gas heuer nicht deutlich steigen. Ein Unternehmen kann laut dem Modell für seine Energiekosten nach einem komplizierten Schlüssel zwischen 3000 Euro und 150 Millionen Euro an staatlichen Hilfen erhalten. Dass in Österreich eine Firma tatsächlich den Höchstbetrag überwiesen bekommt, halten die Experten des Wirtschaftsministeriums für eher unwahrscheinlich. Die heimische Wirtschaft sei insgesamt eher kleinteilig, und die Voraussetzungen für die Zuschüsse seien sehr hoch.

Dennoch gibt es die Warnung vor einer neuerlichen Überförderung der Unternehmen, wie es sie in manchen Fällen laut Kritik des Rechnungshofs schon bei den Coronahilfen gab. Die zehnseitige Analyse stammt von Ende Jänner und kommt aus dem Büro des Fiskalrats. Die Experten haben den Energiekostenzuschuss II mit dem Fördermodell in Deutschland verglichen, wo es eine Energiepreisbremse gibt. Das Ergebnis: Sollten sich die Energiepreise normalisieren, wie sich aktuell abzeichnet, wäre das Resultat, dass die Maßnahme in Österreich „systematisch höhere Zuschüsse nach sich ziehen würde, als für den Ausgleich potenzieller Wettbewerbsnachteile österreichischer gegenüber deutschen Unternehmen erforderlich wäre“.

Das Gegenteil wäre freilich der Fall, sollte der Energiepreis wieder steigen. Dann würden deutsche Unternehmen mehr staatliche Hilfen bekommen als österreichische. Dafür müssten die Energiepreise aber laut den Experten „deutlich über dem derzeit für 2023 abzusehenden Preisniveau liegen“.

Pauschalhilfe bis 2475 Euro

Unternehmen, die in Österreich einen staatlichen Zuschuss für ihre Energiekosten erhalten, müssen – wie schon bei den staatlichen Coronahilfen – Zugeständnisse bei den betriebsinternen Bonuszahlungen und bei der Ausschüttung von Dividenden machen. Die Beschränkung gilt für alle Stufen, im äußersten Fall dürfen die Bonuszahlungen maximal 50 Prozent jener Summe betragen, die 2021 ausbezahlt wurde.

Für kleine Unternehmen und Einzelunternehmer gibt es ein Pauschalfördermodell. Der Mindestjahresumsatz muss bei 10.000 Euro liegen, der Höchstjahresumsatz darf 400.000 Euro nicht übersteigen. Abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz liegt die staatliche Förderung zwischen 110 und 2475 Euro. Ausgeschlossen von dieser Förderung sind öffentliche Unternehmen, solche aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien.

Die Hilfen für die Unternehmen kommen zusätzlich zu den Zuschüssen, die der Staat an die Bürger ausbezahlt hat und durch die Strompreisbremse weiterhin auszahlt. Dazu kommen die Ausgaben für die Corona-Hilfsmaßnahmen, die sich mit Ende 2022 auf 47,7 Milliarden Euro beliefen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.02.2023)

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