Grenzmanagement

Registrierung der Zuwanderer funktioniert nur bei Verteilung

BULGARIA-SERBIA-EU-MIGRATION-BORDER-FRONTEX
BULGARIA-SERBIA-EU-MIGRATION-BORDER-FRONTEXAPA/AFP/NIKOLAY DOYCHINOV
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Jeder Einreisende soll künftig verlässlich nach seiner Ankunft in der EU registriert und nach krimineller Vergangenheit oder bereits früher erfolglos eingereichten Asylanträgen überprüft werden.

Österreich ist laut Innenministerium eines jener Länder, die von unregistrierten Zuwanderern in der EU hauptbetroffen sind. Und dass, obwohl es mitten in der Europäischen Union liegt. Im Rahmen der Blockade des Schengen-Beitritts von Rumänien und Bulgarien wurde von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) die Zahl von 75.000 unregistrierten Personen genannt, die im Vorjahr in Österreich aufgegriffen worden seien. Um solchen Problemen entgegenzuwirken, wird im Rahmen des derzeit verhandelten EU-Asyls und Migrationspakts eine neue Verordnung zum Border-Screening vorbereitet, die eine künftige Registrierung und Überprüfung aller Zuwanderer vorsieht.

„Die Verordnung ist wichtig, weil damit die Überprüfungen, die es ja im Schengen-System schon gibt, umfassender und verbindlicher werden“, sagt die zuständige Berichterstatterin im Europäischen Parlament, Birgit Sippel (SPD). Damit soll auch das Vertrauen unter den Mitgliedstaaten erhöht werden. Denn an den Außengrenzen der EU müssten dann alle Ankommenden durch bestehende Datenbanken überprüft werden, etwa, ob sie bereits einmal straffällig geworden sind oder ob sie bereits einmal versucht haben, irregulär einzureisen. Eine solche Überprüfung müsste dann allerdings auch den Weg zu einem Asylverfahren für tatsächlich Schutzbedürftige ermöglichen.

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