Die Einführung eines Bundesstaatsanwalts, höherer Kostenersatz bei Freisprüchen und ein Verbot des Zitierens aus Akten – Türkis-Grün ist sich in etlichen Fragen uneinig.
Wien. Einigkeit in der Koalition sieht anders aus. Einen Tag bevor die grüne Justizministerin, Alma Zadić, am Sonntag in der ORF-„Pressestunde“ ihre Vorstellungen zur Justizreform präsentieren konnte, setzte das koalitionäre Gegenüber, die türkise Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, einen Kontrapunkt. In einem Interview mit der „Presse am Sonntag“ und auf Twitter präsentierte sie ihre Vorstellungen. Eineinhalb Jahre vor der Wahl ist es nun recht unwahrscheinlich geworden, dass die zentralen Pläne der Koalition noch umgesetzt werden.
Beschuldigtenrechte
Es müsse ein Verbot geben, aus Strafakten zu zitieren, forderte Edtstadler per Twitter. In vielen Fällen in jüngerer Vergangenheit sei praktisch alles, was sich im Strafakt befindet, an die Öffentlichkeit gelangt, das Recht auf Privatsphäre sei außer Kraft gesetzt worden. Edtstadler beruft sich dabei auf das Vorbild Deutschland: Dort gebe es für das Ermittlungsverfahren, also bevor es eine Anklage gibt, ein Zitierverbot.