Gericht

ORF-Managerin klagt ORF: Prozess geplatzt

ORF-Prozess wurde auf 26. Juni verschoben.
ORF-Prozess wurde auf 26. Juni verschoben.(c) Clemens Fabry
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Eine ORF-Managerin sieht sich nach sexueller Belästigung – samt Vergleich mit dem Dienstgeber – „abgeschoben“. Nun klagt sie.

Eigentlich hätte am Freitag der Prozess gegen den ORF starten sollen. Doch nachdem sich ORF-Generaldirektor Roland Weißmann 15 Minuten vor Prozessbeginn entschuldigen ließ und erneut keine Einigung zwischen der Klägerin und der beklagten Partei gefunden werden konnte, wurde der Prozess verschoben. Der dritte Anlauf soll am 26. Juni erfolgen.

„Ich fordere sicher keine höhere Position aufgrund der sexuellen Belästigung. Es gab diese Vorfälle, und ich möchte aufgrund dieser Vorfälle nicht verschlechtert eingesetzt sein“, betonte eine ORF-Managerin am Freitag vor Richterin Monika Gaugl im Arbeits- und Sozialgericht.

Klägerin will adäquaten Posten

Die Managerin wirft dem ORF sexuelle Belästigung und Mobbing vor („Die Presse“ berichtete). Sie meint, dass damals nicht entsprechend reagiert worden sei, als sie sich aufgrund des Fehlverhaltens ihres damaligen Chefs an verschiedene Stellen gewendet habe. „Niemand hat geholfen. Es wurde intern nichts gemacht“, fasste die Richterin zusammen.

Eine ursprünglich vorgeschlagene Mediation habe nicht stattgefunden. Die Klägerin sei nervlich am Ende gewesen. Als die Managerin Kontakt mit dem damaligen ORF-Chef, Alexander Wrabetz, aufgenommen hatte, wurde eine Vereinbarung getroffen. Damit sei das Thema der sexuellen Belästigung erledigt gewesen. Wobei der ehemalige Chef danach begonnen habe, sie zu mobben. Daraufhin stimmte sie ihrer Versetzung zu. Das habe aber dazu geführt, dass sie am anderen Ende des ORF, hinter den Fernsehstudios, gesessen sei und sich „abgeschoben“ gefühlt habe. „Die Lösung hat sie nicht glücklich gemacht“, so die Richterin.

Die Hoffnung war, dass durch die Umorganisierung des ORF ein adäquater Posten für die Managerin entstehen würde. Dem war nicht so, „darum sitzen wir jetzt hier“, sagt Gaugl. „Ich habe es so lange probiert, wie es nur ging. Es war aber schnell klar, dass diese Vereinbarung nicht gelebt wird“, so die Managerin.

Vergleichsangebot am 26. Juni?

Die Managerin hatte sich nämlich für einen Aufsichtsratsposten beworben und wurde abgelehnt, was sie nun kritisiert. „Auf eine Aufsichtsratsposition hätte die Klägerin sowieso keinen Anspruch gehabt. Aus unserer Sicht wurde nicht auf gesetzliche Ansprüche verzichtet“, wirft ORF-Anwältin Katharina Körber-Risak ein. Den neuen Arbeitsplatz betrachtet die Managerin für ihre Fähigkeiten allerdings als nicht adäquat.

„Die Klägerin will einen g'scheiten Job, weil sie jeden Tag leidet, wenn sie in die Arbeit geht. So sehe ich das“, sagte die Richterin. Darum würde sie es für gut befinden, „wenn sich der ORF bemüht, etwas zu finden, das auch dem Gehalt entspricht. Vielleicht schaffen Sie eine Einigung auf einen Job, der dann wirklich passt. Ich habe Hoffnung, dass Sie das hinkriegen“, so die Prozessleiterin. Die ORF-Anwältin fügte hinzu: „Die sexuelle Belästigung ist nicht nachgewiesen. Da gibt es einen Vergleich. Klagen Sie ihn (den Exchef, Anm.), wenn Sie glauben, dass er Sie belästigt hat!“

Heftiges Wortgefecht zwischen Anwältinnen

Nach einem heftigen Wortgefecht zwischen der Anwältin der Klägerin, Verena Kreiner, und der ORF-Anwältin versuchte die Richterin, die beiden zu bremsen: „Stopp, wenn ich rede, müssen alle anderen aufhören zu reden.“ Der Auftrag der Richterin: Der ORF solle evaluieren, welche adäquate Tätigkeit der Klägerin zugewiesen werden könnte. „Sie schaffen das, ich bin mir ganz sicher“, sagt Gaugl. Dabei solle er sich „wirklich bemühen, etwas Schönes zu finden“.

„Sprechen Sie mal drüber, und dann schlagen Sie weiter ihr Porzellan auf den Boden“, so die Richterin zum Schluss. Die ORF-Managerin hofft außerdem, dass ihre Klage zu einem Umdenken führt. „Dass Frauen endlich mal aussprechen, dass etwas passiert ist, und man dann andere Lösungen findet und sie nicht verschlechtert einsetzt.“ Denn im ORF gebe es sexuelle Belästigung, sagt die Managerin: „Und da bin ich sicher nicht die Einzige.“ Diese Behauptung der Klägerin wollte der ORF auf Nachfrage der „Presse“ nicht kommentieren und keine Stellungnahme abgeben.

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