Arbeitsrecht

GÖD: Kärnten diskriminiert "inländische" Vertragsbedienstete

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst geht rechtlich gegen das Kärntner Vertragsbedienstetengesetz vor. Der Grund: Im Inland erworbene Vordienstzeiten werden benachteiligt.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) geht rechtlich gegen das Kärntner Vertragsbedienstetengesetz vor, weil dieses im Inland erworbene Vordienstzeiten gegenüber im Ausland erworbenen benachteilige. Der Oberste Gerichtshof (OGH) folgte dieser Einschätzung und ersuchte den Verfassungsgerichtshof (VfGH) um Aufhebung der entsprechenden Einschränkungen im Gesetz, wie die GÖD am Freitag in einer Aussendung mitteilte.

"Inwieweit der Verfassungsgerichtshof dem Antrag des OGH folgen wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls sind wir damit einen wesentlichen Schritt zur Anrechnung gleichwertiger inländischer Vordienstzeiten nähergekommen", so GÖD-Vorsitzender Stefan Sandrieser. Bei der Gewerkschaft hätten sich bisher rund 50 Personen, vor allem Bedienstete der Landeskrankenanstalten der Kabeg, gemeldet und Rechtsschutz beantragt. "Der Spruch des OGH lautet, dass diese Formulierung zu entfernen ist." Der OGH bestätigte dies am Freitag. Die Entscheidung liegt beim VfGH.

Seitens der Landesregierung wollte man zu dem laufenden Verfahren nichts sagen, Ausgang und Ergebnis seien abzuwarten. FPÖ-Chef Erwin Angerer warf Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) in einer Aussendung "Diskriminierung der eigenen Bevölkerung" vor, die Koalition verschärfe die Personalnot im Gesundheitsbereich. Angerer verlangt "eine sofortige Reparatur des Gesetzes".

(APA)

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