Knapp 2000 Anträge nach dem Impfschadengesetz gab es in Österreich wegen der Covid-19-Impfung. 138 wurden bisher bewilligt, meist werden Pauschalentschädigungen gezahlt.
Die Debatte um Impfschäden begleitet die Covid-19-Impfung seit ihren Anfängen. Doch wie oft tauchen solche Schäden in Österreich auf? Einen Anhaltspunkt liefern Zahlen des Gesundheitsministeriums. Von Jänner 2021 bis zum Mai 2023 wurden 1933 Anträge wegen Covid-19-Impfungen nach dem Impfschadengesetz eingebracht. Bisher wurde in 138 Fällen ein Impfschaden anerkannt, 316 Anträge wurden abgelehnt. Der Großteil der Fälle ist noch offen. Zum Vergleich: In Österreich wurden bisher rund 20 Millionen Impfdosen verabreicht. Ein Überblick.
Bei welchen Schäden wird der Bund ersatzpflichtig?
Das Impfschadengesetz regelt, wann der Bund für Impfschäden haftet. Es ist auch auf die Covid-19-Impfung anwendbar. Ersetzt werden Schäden, die Dauerfolgen – eine länger als drei Monate dauernde Gesundheitsschädigung – mit sich bringen oder eine schwere Körperverletzung darstellen. Leichte Beschwerden wie kurzzeitige Schmerzen an der Einstichstelle nach der Impfung fallen nicht darunter. Dass die Impfung tatsächlich den Schaden verursacht hat, muss nicht bewiesen werden. Es reicht, dass ein wahrscheinlicher Zusammenhang zwischen Schaden und Impfung besteht.