Eine Ex-Mitarbeiterin beschwerte sich. Der VfGH betont, zeitgerecht reagiert zu haben.
Hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht ausreichend gehandelt, nachdem sich eine wissenschaftliche Mitarbeiterin über einen aus ihrer Sicht rassistischen Kommentar eines Kollegen beschwert hatte? Diese Frage ist bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission anhängig, an die sich die Frau gewandt hat. Für Irritation sorgt auch, dass ein VfGH-Richter der Frau verdeutlicht haben soll, sich wegen des Vorfalls mangels Erfolgschancen nicht zu beschweren.
Das Verhalten des Richters war Thema einer VfGH-Sitzung Ende April, wie das Gericht am Montag erklärte. Das Gremium hielt dabei fest, dass seine Richter gegenüber allen Mitarbeitern „ein dem Ansehen ihres Amtes entsprechendes respektvolles Verhalten“ an den Tag zu legen haben. „Äußerungen die diskriminieren oder einen unsensiblenUmgang mit Fragen der Diskriminierung zum Ausdruck bringen, sind zu unterlassen“. VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter ermahnte in einer förmlichen Unterredung den von den Vorwürfen betroffenen Richter zur Einhaltung dieser Grundsätze.