Bilanz

Zahl der Anzeigen wegen Cyberkriminalität steigt weiter massiv

APA/TOBIAS STEINMAURER
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60.195 Cybercrime-Fälle wurden 2022 zur Anzeige gebracht. Ein Drittel davon konnte aufgeklärt werden. Fast die Hälfte sind Betrügereien im Internet.

Die Zahl der Anzeigen im Cybercrime-Bereich ist 2022 weiter massiv gestiegen. Nach 46.179 angezeigten Delikten im Jahr 2021 lag diese Zahl im Vorjahr bereits bei 60.195. Rund ein Drittel dieser Fälle - 33,9 Prozent - wurden geklärt. Das teilte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, und dem Bundeskriminalamts-Direktor Andreas Holzer in Wien mit. Karner führte den Anstieg neben der immer weiter reichenden Digitalisierung auch auf die gestiegen Anzeigenbereitschaft der Opfer zurück.

"Fast die Hälfte der angezeigten Fälle sind Betrugsdelikte im Internet", sagte der Innenminister. Starke Steigerungen gab es zudem bei Hackerattacken und bei Hass im Netz, wobei auch die Anzeigen nach dem Verbotsgesetz stark gestiegen sind. Karner brachte als Beispiel ein Holocaust-verharmlosendes Sujet von Anne Frank, das man auf dem Handy eines Elf- oder Zwölfjährigen gefunden habe.

Höhere Strafen für Hacker

Der Innenminister wies auf die geplanten Gesetzesverschärfungen und auf die geplante Kriminaldienstreform hin, die noch heuer umgesetzt werden soll. Die Strafen für Hacker sollen erhöht werden, hierzu sei die Begutachtung im April beendet worden. Er hoffe und gehe davon aus, dass die Gesetzesänderung im Herbst beschlossen werde.

Bei der Verschärfung der Strafen für Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, wo Ende der Vorwoche die Begutachtung des Gesetzesentwurfs zu Ende gegangen ist und es zahlreiche kritische Stellungnahmen gab, begrüßte Karner die Ankündigung von Justizministerin Alma Zadic (Grüne), diese einarbeiten zu wollen. Die Kritik richtete sich vor allem dagegen, dass mit der Verschärfung auch oder vor allem viele selbst minderjährige Täter getroffen würden - etwa, weil es strafbar ist, wenn ein 14-Jähriger von seiner 13-jährigen Freundin ein explizites Foto auf sein Handy bekäme. "Wir wollen, dass das Gesetz auch ein großer Wurf wird", sagte Karner.

Ausbildung im Cyber-Bereich stärken

Bei der Kriminaldienstreform geht es einerseits um den Ausbau des Cybercrime-Kompetenzzentrums C4 im Bundeskriminalamt auf letztlich 120 Beamte. "Wir brauchen aber auch Expertise in der Breite", erläuterte der Innenminister. In den Bezirkspolizeikommanden soll daher die Kompetenz für IT-Ermittlungen ebenfalls gestärkt werden.

Dazu kommt die Ausbildung. Der Innenminister sprach unter anderem die Cyber-HAK in Tamsweg an, zu der im Herbst auch eine ähnliche Schule in Horn dazukommen soll, was auch für die Rekrutierung zusätzlicher Ermittlerspezialisten förderlich sein soll. Ruf betonte die Notwendigkeit, sich für Cyber-Ermittlungen die Expertise externer Kräfte zu sichern. Dafür habe man nun Sondervertragsschemen durchgesetzt und so die Entlohnung dieser Spezialisten dem Schema der Privatwirtschaft anpassen können.

„Wichtigste ist Eigenschutz"

"Das Wichtigste ist aber der Eigenschutz", sagte Karner. "Es ist für jeden selbstverständlich, dass er die Wohnung zusperrt, wenn er sie verlässt. Im Internet tut er das aber nicht." Man bemühe sich daher sehr um Prävention: Als Beispiele nannte der Innenminister eine Roadshow in Niederösterreich mit Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer zur Aufklärung von Unternehmen, das Projekt "Gemeinsam sicher" und das Projekt "Under 18", bei dem sich das Bundeskriminalamt, das Innen- und das Bildungsministerium gezielt an Kinder und Jugendliche wenden. Dabei geht es unter anderem darum, Bewusstsein für strafbares Verhalten zu schaffen.

(APA)

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