Positive Reaktionen auf die VfGH-Entscheidung kamen auch von ÖVP Wien, FPÖ-Chef Strache und Katholischer Aktion.
Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) hat sich am Mittwoch "sehr froh" über das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) gezeigt, wonach das Anbringen von Kreuzen in Kindergärten und Schulen zulässig ist. Dies sei ein "klarer Fingerzeig", dass das christliche Gedankengut uns auch am Weg in die Zukunft begleiten soll. Weitere positive Reaktionen kamen von der Wiener ÖVP, von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und der Katholischen Aktion Österreich (KAÖ) .
Niederösterreich sei ein weltoffenes und tolerantes Land, betonte Pröll, das sich aber zugleich seiner Wurzeln und Grundwerte bewusst sei. Mit dem Erkenntnis sei klargestellt, dass christliches Brauchtum weiter hoch gehalten werden. Aus dem Glauben, symbolisiert durch das Kreuz, würden die Menschen seit Generationen Hoffnung schöpfen. Wie wichtig Hoffnung sei, zeige sich aktuell in der Katastrophensituation in Japan. Die Obfrau der ÖVP Wien, Christine Marek, betonte in einer Aussendung, die VfGH-Entscheidung sei ein Bekenntnis zur Religionsfreiheit in Österreich, und ein wichtiges Zeichen dafür, dass tradierte Werte in der Gesellschaft ernst genommen würden.
Strache: "Kreuz verteidigenswert"
Strache erklärte angesichts der VfGH-Entscheidung, sich weiterhin vehement dafür einzusetzen, "das Kreuz als Symbol unserer Tradition und damit eines Wertesystems, das Freiheit und Menschenwürde im Zentrum hat, nicht in Vergessenheit geraten zu lassen". In diesem Sinne sei dem VfGH Respekt zu zollen, der das Symbol des Kreuzes offenbar als "verteidigenswert" erachte und angeblichen Entwicklungen, die damit im Zusammenhang stehenden historisch-kulturellen Errungenschaften in Frage stellen würden, eine Absage erteile.
KAÖ-Präsidentin Luitgard Derschmidt würdigte "die sachliche und differenzierte Herangehensweise und Begründung des VfGH" und bezeichnete diese als wegweisend für rechtliche und politische Auseinandersetzungen über religiöse Symbole im öffentlichen Raum. Es sei deutlich zwischen Vermittlung von Wissen über Religion und religiöser Indoktrinierung, "für die kein Platz sein kann", unterschieden worden.
(APA)