Einige Republikaner behaupten, ohne die von ihnen forcierten Verhörmethoden hätte man den Terrorpaten nicht gefunden, der Erfolg sei auf „Waterboarding“ zurückzuführen.
Washington/Red. Kaum ist die Jagd nach Osama bin Laden erfolgreich zu Ende, kocht in den USA eine alte Debatte wieder hoch: Darf man Foltermethoden anwenden, wenn dadurch wertvolle Informationen aus Gefangenen herausgepresst werden können?
Die Diskussion um die „erweiterten Verhörtechniken“, so der von der damaligen Regierung gebrauchte Euphemismus, begleitete die Präsidentschaft Georg W. Bushs wie ein Schatten. Die Regierung hatte mit rechtlichen Spitzfindigkeiten zu begründen versucht, warum diese Techniken angewendet werden dürften und es sich dabei gar nicht um Folter handle. Folgerichtig ist es mit John Yoo auch einer dieser Juristen, der die Debatte nun neu anfachte: „Präsident Obama rühmt sich zu Recht seines Erfolgs. Aber er verdankt ihn den harten Entscheidungen der Bush-Regierung“, schrieb Yoo. Expliziter drückte es ein republikanischer Abgeordneter aus: Der Erfolg sei auf „Waterboarding“ (simuliertes Ertrinken) zurückzuführen.
Laut Recherchen der „New York Times“ ist das nicht richtig: So hätten zwei wichtige Gefangene, die im Lager Guantánamo mit „erweiterten Verhörmethoden“ befragt wurden, die Fahnder im konkreten Fall sogar in die Irre geführt. Einer der beiden ist Khalid Sheikh Mohammed, Chef-Planer der Anschläge vom 11. September 2001, der in Summe nicht weniger als 183 Mal dem Waterboarding unterzogen wurde.
Viele Jahre, viele Quellen
Tommy Vietor, Sprecher des Nationalen Sicherheitsrates, weist einen Konnex zwischen Folter und der Ergreifung bin Ladens zurück: „Wenn wir 2003 handfeste Beweise durch Waterboarding gehabt hätten, dann hätten wir bin Laden 2003 bereits gehabt.“ Es habe hingegen mehrerer Jahre und eine Vielzahl verschiedenster Quellen bedurft, um mit einiger Sicherheit sagen zu können, dass sich bin Laden in dem Gebäude aufhielt, wo man ihn dann tatsächlich fand.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.05.2011)