US-Militär strebt Todesstrafe für mutmaßliche 9/11-Drahtzieher an

Der mutmaßliche Chefplaner Khalid Sheikh Mohammed
Der mutmaßliche Chefplaner Khalid Sheikh Mohammed(c) EPA (HANDOUT)
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Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Chefplaner Khalid Sheikh Mohammed und vier weitere Verdächtige wurde an ein Militärtribunal in Guantanamo weitergeleitet.

Mehr als zehn Jahre nach den Terroranschlägen vom 11. September kommt es zum Prozess gegen die mutmaßlichen Drahtzieher. Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Chefplaner Khalid Sheikh Mohammed und vier weitere Verdächtige sei an ein Militärtribunal im US-Gefangenenlager Guantanamo weitergeleitet worden, teilte das Pentagon am Mittwoch mit. Dort will die US-Militärjustiz die Todesstrafe gegen die fünf Männer beantragen.

Binnen 30 Tagen müssen die mutmaßlichen Anhänger des Terrornetzwerks Al-Kaida nun zur Verlesung der Anklageschrift vor einem Militärtribunal erscheinen, der Prozess dürfte aber erst in einigen Monaten beginnen. Den Angeklagten wird vorgeworfen, für "Planung und Ausführung" der Anschläge mit Passagierflugzeugen auf das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington verantwortlich zu sein. Bei den Attacken und dem Absturz eines weiteren entführten Flugzeugs im Bundesstaat Pennsylvania am 11. September 2001 waren fast 3000 Menschen ums Leben gekommen.

Der Fall liege fortan bei einem Militärtribunal, erklärte das Pentagon. "Das bedeutet, dass die fünf Angeklagten bei einer Verurteilung zum Tode verurteilt werden könnten." Neben dem aus Kuwait stammenden Khalid Sheikh Mohammed müssen sich die Jemeniten Ramzi Binalshib und Walid bin Attash, der Saudi-Araber Mustafa Ahmad Al-Hawsawi sowie der Pakistaner Ali abd Al-Aziz Ali für eine Verwicklung in die Terroranschläge verantworten.

Alle fünf waren zwischen 2002 und 2003 festgenommen worden und verbrachten vermutlich einige Jahre in geheimen CIA-Gefängnissen, bevor sie 2006 nach Guantanamo gebracht wurden. Ende Februar hatte sich ein in Guantanamo sitzender Vertrauter von Khalid Sheikh Mohammed bereit erklärt, im Prozess um die Anschläge vom 11. September als Zeuge auszusagen. Mohammed hatte seine Beteiligung gestanden, allerdings kamen die Aussagen unter harschen Verhörmethoden wie dem als Folter angesehenen Waterboarding zustande und dürfen in einem Prozess nicht verwendet werden.

(APA)

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