Ruf nach neuen Gerichten

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Justizministerin Beatrix Karl präsentiert die neue Behörde, Gerichtspräsident Forsthuber fordert „fachkundige“ Gerichtssenate. Die WKStA wird nur mit 15 anstatt, wie versprochen, mit 21 Anklägern starten.

Wien. Am 1. September wird die zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) ihre Tätigkeit aufnehmen. Wie „Die Presse“ berichtete, sollen große Fälle, in denen der anzunehmende Schaden fünf Millionen Euro übersteigt, in die Kompetenz der neuen, in Wien-Landstraße angesiedelten Behörde fallen. Justizministerin Beatrix Karl nannte die WKStA am Donnerstag vor Journalisten „Spezialeinheit der Justiz“.

Wirtschaftsdelikte wie Untreue, Betrug, betrügerische Krida und Korruptionsdelikte wie Geschenkannahme oder etwa wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren fallen in die Zuständigkeit der neuen Behörde, die aus der bereits bestehenden Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) hervorgeht.

Kritisch: Die WKStA wird nur mit 15 anstatt, wie versprochen, mit 21 Anklägern starten. Erst ab 1. September 2012 sollen 21 spezialisierte Staatsanwälte rekrutiert sein. Eben diese Spezialisierung auf wirtschaftliche Materien solle künftig auch aufseiten der Gerichte gelten. Dies fordert der Präsident des Straflandesgerichts Wien, Friedrich Forsthuber im „Presse“-Gespräch.

Forsthuber, er ist zugleich der Vorsitzende der Fachgruppe Strafrecht innerhalb der Richtervereinigung: „In den Schöffensenaten, die in den Großverfahren über hochkomplexe Wirtschaftsstrafsachen urteilen, sollten zwei Berufsrichter und zwei fachkundige Laienrichter sitzen.“

„Politik muss bald überlegen“

Der an den Start der WKStA gekoppelte Forsthuber-Vorstoß ist freilich dadurch begründet, dass die Anklageschriften, die künftig von der WKStA geschrieben werden, eben im Straflandesgericht Wien (Graues Haus) landen werden. Genau dort sollten daher die neuen, spezialisierten Senate (nach entsprechenden Gesetzesänderungen) ihre Arbeit aufnehmen. Forsthuber: „Die Politik sollte sich das so bald wie möglich überlegen.“

Der Unterschied zu den aktuell tätigen Schöffensenaten ist beträchtlich. Diese bestehen seit zwei Jahren aus einem Berufsrichter (davor waren es zwei), der aus einer Wirtschaftsgruppe kommt, und zwei Laien (Schöffen). Diese Laien müssen aber keinerlei (wirtschafts-)rechtliches Rüstzeug mitbringen. Ein Umstand, der etwa im seinerzeitigen Bawag-Prozess (damals gab es allerdings noch zwei Berufsrichter) von manchen Beobachtern als problematisch eingestuft worden war.

Handelsgericht als Vorbild

Wie könnte das Straflandesgericht Wien überhaupt fachkundige Laienrichter bestellen? Hier verweist Forsthuber auf das Handelsgericht Wien. Dort werden etwa bei Klagen gegen Großunternehmer Senate mit zwei Berufsrichtern und einem fachkundigen Laien eingesetzt. Diese Laien müssen aus der Wirtschaft kommen. Sie werden dem Personalsenat des Handelsgerichts von der Wirtschaftskammer vorgeschlagen. Das Handelsgericht erstellt dann eine Auswahl für das Justizministerium, das letztlich festlegt, welche Wirtschaftsvertreter als „Kommerzialräte“ in den Gerichtssenaten sitzen dürfen. Die Amtsperiode eines fachkundigen Laien im Handelsgericht beträgt fünf Jahre.

Auf einen Blick

Friedrich Forsthuber, Präsident des Straflandesgerichts Wien, Chef der Strafrechtsgruppe der Richtervereinigung, möchte, dass die Anklagen in großen Wirtschaftsfällen vor eigenen Senaten verhandelt werden. [APA/Georg Hochmuth]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.07.2011)

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