Anti-Scheuch-Shirt: Anzeige wegen Ordnungsstörung

Anti-Scheuch-Shirt: Anzeige wegen Ordnungsstörung
Anti-Scheuch-Shirt(c) APA/PRIVAT (Privat)
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Sein Auftritt beim Villacher Kirchtag mit einem Anti-Scheuch-Shirt könnte für einen 44-Jährigen ein juristisches Nachspiel haben.

Jener 44-Jährige, der in Villach mit einem Anti-Scheuch-Shirt für Aufregung gesorgt hat, wird wegen Störung der öffentlichen Ordnung angezeigt. Das berichtete die "Kleine Zeitung" am Dienstag.

Der Programmierer Wolfgang Schneider hatte sich am Wochenende auf dem Kirchtag in eine FPK-Abordnung eines Umzugs gemischt. Dabei trug er ein T-Shirt mit der Aufschrift "Uwe geh in Häfn". Nach eigenen Angaben wurde er daraufhin von FPK-Anhängern attackiert. Von einem Polizisten wurde Schneider aufgefordert, wegzugehen. Als er sich weigerte und keinen Ausweis vorweisen konnte, wurde er festgenommen. Dabei sei er misshandelt worden und habe Hautabschürfungen erlitten, so der 44-Jährige.

"Im Gegensatz zu Uwe werde ich das Urteil zur Kenntnis nehmen"

Nach der vorläufigen Festnahme stehe nun die Anzeige fest, sagte Schneider der "Kleinen Zeitung". Er wisse aber noch nicht, ob er eine etwaige Geldstrafe bezahle oder einen Prozess eingehe. "Im Gegensatz zu Uwe werde ich das Urteil zur Kenntnis nehmen", betont Schneider.

FPK-Chef Uwe Scheuch ist Anfang August - nicht rechtskräftig - zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Die Freiheitlichen übten heftige Kritik an dem Urteil.

Störung der öffentlichen Ordnung

§ 81 Sicherheitspolizeigesetz

(1)Wer durch besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt stört, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 218 Euro zu bestrafen. Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen verhängt werden.

(Red.)


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