Walter Geyer: "Parteienfinanzierung öffentlich machen"

(c) Mirjam Reither
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Am Donnerstag startet die zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA). Behördenchef Walter Geyer fordert im Interview eine Parteispendenoffenlegung ab 5000 Euro.

Die Presse: Am Donnerstag startet die zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, die WKStA, unter Ihrer Leitung. Sind Sie nervös?

Walter Geyer: Nein.

Wäre aber zu vermuten.

Die Vorbereitung war sehr professionell. Von der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien wechseln vier Kollegen zu uns. Vier Experten auf dem Gebiet des Buchhaltungs- und Rechnungswesen arbeiten bereits bei uns. Und wir sind technisch gut ausgestattet. Uns steht ein neues EDV-Programm zur Aktenbearbeitung zur Verfügung, mit dem man einen Überblick über umfangreiche Akten herstellen kann.

Die WKStA ist vom Start weg unterbesetzt, sie beginnt mit 15 anstatt wie versprochen mit 21 Anklägern.

Insgesamt ist vorgesehen, rund 40 Ankläger zusätzlich in den Dienst zu stellen. Diese 40 existieren aber noch nicht, da die Ausbildung zum Staatsanwalt mehrere Jahre dauert. Man will derzeit Rechtsanwälte motivieren, zur Anklagebehörde zu wechseln, das funktioniert auch, aber nur langsam. Die Aufnahmeerfordernisse sind sehr streng.

Das hätte man doch vorher wissen müssen.

Das schon, aber ein Aufschieben des Starts der WKStA wäre auch nicht sinnvoll gewesen. Personell haben wir die Talsohle erreicht. Nun geht's bergauf.

Ursprünglich waren der WKStA 40 Ankläger bis 2013 versprochen. Davon wollte Justizministerin Beatrix Karl zuletzt aber nichts mehr wissen. Sie sprach von 21 Anklägern ab September 2012.

Das war vielleicht ein Missverständnis, das die Frau Bundesministerin inzwischen auch öffentlich richtiggestellt hat.

Seit Jahresbeginn gilt in Österreich die Kronzeugenregelung, salopp gesagt: Wer gegen andere auspackt, kommt selber billig davon. Nun wurde in der Telekom-Affäre mit Ex-Manager Gernot Schieszler endlich ein erster Kronzeuge gefunden. Ist die Kronzeugenregelung richtig, eben weil sie jetzt greift, oder eher ein „Nischenprodukt“, weil es seit Jahresbeginn erst einen einzigen Kronzeugen gibt?

Wir haben mit dieser Regelung Neuland betreten. Es wird einige Zeit brauchen, bis wirklich bekannt ist, dass die Möglichkeit, sich der Justiz als Kronzeuge zur Verfügung zu stellen, besteht. Es ist der Versuch, bei Heimlichkeitsdelikten nachschauen zu können, was sich unter dem Teppich verbirgt – der Versuch, das Gesetz des Schweigens zu brechen. Alles, was der Transparenz dient, ist ein Fortschritt.

Wandert die Telekom-Affäre an die WKStA?

Das ist nicht anzunehmen. Prinzipiell ist die WKStA für Fälle zuständig, die ab 1.September anhängig werden. Nur bestimmte, bereits anhängige Fälle, die an die Person des Sachbearbeiters gebunden sind und bei denen eine kontinuierliche Aktenbearbeitung sinnvoll ist, können aufgrund einer Entscheidung durch den Leitenden Oberstaatsanwalt von jenen Anklägern, die selber zur WKStA wechseln, mitgenommen werden.

Der frühere Sektionschef im Justizministerium, Wolfgang Bogensberger, nannte die 2009 vorgenommene Änderung des Korruptionsstrafrechts ein „Korruptionsstrafrechtsaufweichungsgesetz“. Sind Österreichs Anti-Korruptions-Bestimmungen zu lasch?

Teilweise ja. Die Bestimmungen über das „Anfüttern“ von Entscheidungsträgern wurde bis zur Unwirksamkeit entschärft. Es ist derzeit nur zur Anbahnung eines künftigen konkreten pflichtwidrigen Amtsgeschäftes strafbar, bei pflichtgemäßen nur dann, wenn der Amtsträger den Vorteil fordert. Jedes andere „Anfüttern“ zur bloßen „Klimapflege“, für den Fall, dass man den Amtsträger künftig vielleicht einmal braucht, ist erlaubt – und das ist schlecht. Vorteilsannahmen für konkrete pflichtgemäße Amtsgeschäfte sind bei Mitgliedern der Bundesregierung, von Landesregierungen und Bürgermeistern überhaupt nicht mehr strafbar, unabhängig von der Höhe des Vorteils. Ein Lobbying-Gesetz müsste transparenter ausweisen, wer für welche Tätigkeit was bekommt. Auch die Parteienfinanzierung sollte gesetzlich so geregelt sein, dass öffentlich wird, wer welche Parteien mit welchen Beträgen unterstützt. Ich denke da an relativ niedrige Grenzen, ab 5000 Euro.

Sie sind nun 63, haben 2013 Ihr Pensionsantrittsalter erreicht. Wie soll Ihre Bilanz dann aussehen?

2013 wird man unsere Arbeit bewerten können. Ich verweise darauf, das wir bisher in der KStA eine bestimmte Linie gefunden haben: etwa durch drei Anklagen wegen „Wahlbetrugs“, die alle drei zu einer Verurteilung führten. Und ich erinnere an Anklagen wie jene gegen Uwe Scheuch oder gegen Franz Koloini (früher Protokollchef von Jörg Haider, Anm.).

Können Sie sich im Hinblick auf 2013 vorstellen, wer Ihr Nachfolger sein wird?

Das ist dann nicht mehr mein Problem. Darauf habe ich keinen Einfluss.

Lexikon

Walter Geyer (1947) begann in den 1970ern bei der Staatsanwaltschaft Wien. 1986 holten ihn die Grünen als Vize-Klubobmann ins Parlament. 1988 kehrte er in die Justiz zurück, arbeitete in Wien und in Korneuburg. Seit 2009 leitet er die Korruptionsstaatsanwaltschaft, die nun in der WKStA aufgeht.

Die WKStA (Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption) nimmt am 1.September ihre Tätigkeit auf. In ihre Zuständigkeit fallen Delikte wie Untreue oder Betrug mit einem Schaden von mehr als fünf Millionen Euro – und freilich typische Korruptionsdelikte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.08.2011)

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