Neonazi-Prozess: Küssel bekennt sich „nicht schuldig“

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Im Strafverfahren um Küssel, den wohl prominentesten Vertreter der rechtsextremen Szene, könnte ein brisantes E-Mail über Freispruch oder Bestrafung entscheiden. Im Prozess drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Wien. Gottfried Küssel (53), die Leitfigur der rechtsradikalen Szene in Österreich, wird voraussichtlich im Frühling in Wien vor Gericht stehen. Mit ihm sind zwei Gesinnungsgenossen, B. (34) und A. (40), angeklagt. Der Vorwurf: Das Einrichten und Betreiben der Neonazi-Homepage „alpen-donau.info“ – einer Website „mit nationalsozialistischer Zielsetzung“. Küssel habe, laut Staatsanwalt, den Vorsatz gehabt, „die Ziele der NSDAP zu fördern“.

Richterin Martina Krainz vom Straflandesgericht Wien ist gerade dabei, sich in den Gerichtsakt (606HV2/11h) einzulesen. Einen genauen Termin für den Prozessauftakt hat sie noch nicht bestimmt. Mit mehreren Verhandlungstagen ist zu rechnen.

Die von Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter verfasste Anklageschrift beinhaltet Verstöße gegen das Verbotsgesetz (§3g). Somit drohen dem Trio bis zu zehn Jahre Gefängnis. Schon in den 90er-Jahren war Küssel als einstiger Vorkämpfer der Vapo (Volkstreue Außerparlamentarische Opposition) wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu elf Jahren Haft verurteilt worden.

Küssel wird sich „nicht schuldig“ bekennen – und demgemäß auf Freispruch plädieren. Doch ein bestimmtes E-Mail könnte ihm zum Verhängnis werden. In diesem Mail vom 26.November 2008 ersuchte Küssel den in EDV-Fragen versierten A.: „Kannst Du uns die beiden Domains (Internetadressen, Anm.) organisieren?“ Und er nannte diese beiden Domains: „Alpendonau.info“ und „Aldoinfo.com“. Allerdings kam von A. eine Antwort, die der Anklage nun nicht gerade in die Karten spielt. A. schrieb nämlich zurück: „Ich möchte mit diesen Domains nichts zu tun haben.“

Am 25.Februar 2009 (dazwischen konnte keine weitere diesbezügliche Korrespondenz festgestellt werden) sah die Sache dann anders aus: Zwei Domains (wenngleich nicht exakt die ursprünglich verlangten) wurden eingerichtet: „www.alpen-donau.info“ und „www.alinfodo.com“.

„Verbündete des Reiches“

Damit aber habe Küssel nichts mehr zu tun gehabt, erklärt sein Anwalt Michael Dohr der „Presse“. Die Anklage sieht Küssel „trotzdem“ als jenen Mann, der den Auftrag zur Einrichtung der Homepage gab. Und zwar nach dem Vorbild von „Altermedia“, einer deutschen Neonazi-Homepage.

Weiteres belastendes Moment laut Anklage: Küssel habe gemeinsam mit B., also mit der – so Staatsanwalt Kronawetter – „redaktionellen Leitung“ der Homepage, „eine Vereinbarung mit dem tschechischen ,Nationalen Widerstand‘ verfasst“. Diese „Vereinbarung“ knüpfte, so die Diktion, „bewusst an die Tradition und die Leistung des Deutschen Reiches und seiner Verbündeten als Kern und Bollwerk Europas“ an. Und: Ebendiese „Vereinbarung“ landete auf der Homepage.

Das allein sei aber keine Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinn, so Anwalt Dohr, der sich „intakte Chancen auf einen Freispruch“ ausrechnet. Dohr lässt übrigens wissen, dass er die Verteidigung von Gottfried Küssel (er sitzt seit April 2011 in U-Haft) ausschließlich nach strafrechtlichen Kriterien anlege. Politische Ausführungen werde es nicht geben.

Dohr rückte zuletzt als Verteidiger eines der zehn in Wiener Neustadt angeklagten Tierschützer ins Rampenlicht. Wie berichtet, wurde diesen die Bildung einer kriminellen Organisation vorgeworfen. Alle zehn wurden zur Gänze freigesprochen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.01.2012)

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