Brüssel plant schärfere Regeln für Hedgefonds

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Schattenbanken entziehen sich großteils dem Bankrecht. Nicht erst seit Ausbruch der Finanzkrise bereiten sie den Zentralbanken, Finanzaufsehern und herkömmlichen Banken Kopfzerbrechen. Das soll sich ändern.

Brüssel. Kann man als Bank Geld verdienen, ohne sich an die Regeln für Banken halten zu müssen? Natürlich, und sogar ganz legal. 25 bis 30 Prozent der weltweiten Finanzgeschäfte werden von Akteuren außerhalb des Bankenrechts durchgeführt: Sie nehmen etwa Einlagen an und vergeben Kredite, obwohl sie das hinter extravaganten Fachausdrücken wie „Exchange Traded Funds“ oder „Special Purpose Vehicle“ vor der Öffentlichkeit verbergen.

Verdoppelung seit 2002

Man nennt diese Finanzakteure daher Schattenbanken, und nicht erst seit Ausbruch der Finanzkrise bereiten sie den Zentralbanken, Finanzaufsehern und herkömmlichen Banken Kopfzerbrechen. In den Jahren 2002 bis 2010 stieg das Schattenbankwesen von 21 auf 46 Billionen Euro, hat der Rat für Finanzstabilität ermittelt, ein in Basel ansässiges Gremium, in dem sich Notenbanken und Finanzaufseher aller Herren Länder treffen. Die Hälfte der Aktiva aller normalen Banken wird von diesen Akteuren bewegt, warnt der Rat.

Was soll man also mit den Schattenbanken tun? Auch die Bankenexperten der Europäischen Kommission in Brüssel raufen sich ob dieser Frage die Haare. Denn nicht alles, was die Schattenbanken machen, ist automatisch schlecht. Im Gegenteil: Oft bieten diese höchst spezialisierten Fonds und Vehikel maßgeschneiderte Lösungen für die finanziellen Probleme der sogenannten „Realwirtschaft“. Etwa, indem sie Unternehmen Kredite vermitteln, die Banken nicht anbieten können, weil sie gerade selbst mit einer akuten Liquiditätskrise zu ringen haben.

Bloß: Wenn eine Schattenbank ihr Risiko nicht mehr bändigen kann und umkippt, reißt sie möglicherweise zahlreiche andere Finanzakteure mit in den Abgrund. „Systemrisiko“ nennt man das. Und weil die Kommission selbiges bändigen möchte, hat sie am Montag ein Grünbuch mit einem Aufriss des Problems vorgestellt und bis 1. Juni zu einer öffentlichen Konsultation eingeladen.
An deren Ende könnte durchaus ein europäischer Gesetzesvorschlag stehen, der jedem, der sich wie eine Bank verhält, vorschreibt, seine Risken wie eine Bank mit eigenem Geld zu unterlegen, sagte eine hohe Kommissionsbeamtin am Montag: „Es ist eine der Optionen, dass all diese Aktivitäten von der CRD (Capital Requirements Directive, EU-Richtlinie für Eigenkapital der Banken, Anm. d. Red.) erfasst werden müssen.“

Noch deutlicher war Binnenmarktkommissar Michel Barnier selbst: „Wir müssen auch für das Schattenbankenwesen eine Regulierung schaffen. Ich tue mich immer schwer damit zu glauben, dass die Selbstregulierung genügt.“

Fleckerlteppich der Vorschriften

Das Problem liegt nicht darin, dass die Schattenbanken gar nicht reguliert seien. Auch in der EU hat man das Gelöbnis des Londoner G20-Gipfels der 20 wichtigsten Wirtschaftsnationen vom April 2009, kein Finanzprodukt und keinen Finanzakteur unbeaufsichtigt zu lassen, in Gesetze gegossen.

Und so zielen viele der seit 2009 vorgenommenen Reformen auch auf die Einzäunung der Schattenbanken ab. Die erwähnte Eigenkapitalrichtlinie CRD zum Beispiel wurde ab September 2009 zuerst dahingehend verschärft, dass jeder, der an der Verbriefung einer Forderung teilnimmt, einen wesentlichen Teil des damit verbundenen Risikos zurückbehalten muss. Das soll verhindern, dass Forderungen immer und immer wieder weiterverkauft werden und am Schluss niemand weiß, wer welches Risiko trägt. Seit Dezember 2011 schreibt die CRD in ihrer erweiterten Form vor, dass Banken deutlich mehr eigenes Geld vorhalten müssen, wenn sie in solche Verbriefungen investieren. Und schon wird die CRD wieder überarbeitet. Banken sollen ab dem Jahr 2015 für jedes Produkt, jede Dienstleistung und jede Zweckgesellschaft, die ihre Reputation ramponieren könnte, flüssige Mittel vorhalten müssen.

Auch für Hedgefonds gelten seit Juni 2011 trotz harten Widerstands der Finanzlobby erstmals EU-Regeln – genauer gesagt gelten sie für die Manager der Fonds. Sie müssen etwa Liquiditätsrisken überwachen, also in prüfbarer Weise darauf schauen, dass sie ständig flüssige Mittel haben, um ihre Anleger auszahlen zu können.
Diese und andere EU-Vorschriften erfassen zwar das Schattenbankwesen, doch sie sind nur ein Fleckerlteppich. Den möchte die Kommission nun enger knüpfen, sagte die vorhin genannte Beamtin: „Es ist schwer, vor der Konsultation zu sagen, welches Risiko noch nicht ausreichend erfasst ist. Wir prüfen also, ob eine Ausweitung der Vorschriften nötig ist.“

Auf einen Blick

Schattenbanken nehmen Einlagen entgegen und vergeben Kredite wie gewöhnliche Banken. Weil sie das aber über komplizierte Firmenkonstruktionen tun, entziehen sie sich großteils dem Bankenrecht.
Das ist ein Problem für die Finanzmärkte. Kippt eine Schattenbank um, weiß man meist nicht, was das für die anderen Finanzakteure heißt; sie ist ja unreguliert. Die EU-Kommission plant, diesen Sektor an die kurze Leine zu nehmen.

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