"Nagelprobe": BZÖ will Vereine in Gesetz einbinden

Josef Bucher, BZ�  Foto: Clemens Fabry
Josef Bucher, BZ� Foto: Clemens Fabry(c) (Clemens Fabry)
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Bündnisobmann Bucher fordert die Einbeziehung von Vorfeldorganisationen der Parteien. Die Grünen orten bei der Parteienfinanzierung Nachbesserungsbedarf.

Das BZÖ pocht darauf, dass das von der Regierung angekündigte Transparenzpaket auch die Vorfeldorganisationen der Parteien mit einbezieht. Für ein "konstruktives" Gesetz, das die orangen Forderungen enthält, verspricht Bündnischef Josef Bucher auch die Zustimmung. "Ich fordere die Bundesregierung auf, das Gesetz so zu regeln, dass wir mehr Vertrauen in der Bevölkerung schaffen", erklärte Bucher am Mittwoch.

Das BZÖ will "völlige Transparenz" und Nachvollziehbarkeit bei den Einnahmen und eine allumfassende Kontrolle darüber, wofür die Gelder verwendet werden. Für eine missbräuchliche Verwendung brauche es weiters "klare Konsequenzen", so Bucher. Parteispenden ab 1000 Euro sollen künftig ausgewiesen werden, ebenso der Spender, und gefordert sei auch ein Stückelungsverbot. Anonyme Spenden über diesen Wert hinaus dürfen nicht an eine Partei abgeführt werden, sondern solle der Bund bekommen, forderte Bucher. Bei Falschmeldungen oder dem Unterlassen von Meldungen sollen Strafen in der dreifachen Höhe der Spende drohen.

Obergrenze bei Wahlkampfkosten

Bei den Wahlkampfkosten fordert das Bündnis die Einführung einer Obergrenze. Weiters soll deren Einhaltung schon parallel, nicht erst im Nachhinein kontrolliert werden. Vor einer Wahl sollen die bereits neu geregelten Werbe- und Infokampagnen von Bundes- und Landesregierungen verboten werden, so der Bündnischef.

Er pocht darauf, dass auch alle Gemeinde-, Bezirks-, Landes- und Teilorganisationen wie auch Vereine vom neuen Parteienfinanzierungsgesetz umfasst werden. Dass dies auch gelingt, darüber zeigte er sich etwas skeptisch: "Das wird die Nagelprobe." Es soll jedenfalls künftig nicht mehr möglich sein, Parteien über komplizierte Firmenkonstrukte zu fördern. Bucher verwies in diesem Zusammenhang auf die SPÖ Wien und meinte: "Da wird einem schlecht."

Seine Partei werde jedenfalls Ende dieser Woche die Finanzgebarung auf der BZÖ-Homepage veröffentlichen, kündigte der Bündnisobmann an. Damit solle die "vollkommene Transparenz" der Einnahmen und Ausgaben gewährleistet sein.

Lücken bei Parteienfinanzierung

Die Grünen sehen beim Transparenzpaket ebenfalls noch Lücken. Mit den Änderungen beim Korruptionsstrafrecht sei man zufrieden, sagte Bundessprecherin Eva Glawischnig am Mittwoch. Nachbesserungsbedarf ortete sie bei der Parteifinanzierung. Knackpunkte seien der Parteienbegriff, die Untergrenze für die Offenlegung von Spenden und die Frage strafrechtlicher Konsequenzen.

"Ich warne die Bundesregierung, jetzt keine halben Sachen zu machen", so Glawischnig. "Das Vertrauen der Bevölkerung ist derart massiv erschüttert, dass wir nicht auf halbem Weg stehen bleiben dürfen." Kritik übte die Grünen-Chefin an der angepeilten 5000-Euro-Grenze für die Spendenoffenlegung. Dies sei zu hoch, die Grünen wollen 500 Euro. Beim Parteienbegriff müssten Bundes- und Landesorganisationen gemeinsam erfasst werden, Ausnahmen etwa für die niederösterreichische ÖVP seien "für uns inakzeptabel". Außerdem müsse es Konsequenzen bei Verstößen geben, also einen Straftatbestand für Parteimanager.

Grüne fordern Rückzahlungen

Die Grünen fordern von ÖVP, BZÖ, FPÖ und SPÖ zudem Wiedergutmachung. Insbesondere die Telekom-Gelder - laut Glawischnig zwischen 1,8 und 2 Millionen Euro - seien zurückzuzahlen. Nicht lockerlassen will sie bei der Verankerung von Untersuchungsausschüssen als Minderheitenrecht. Die Verschärfungen bei den Anti-Korruptionsbestimmungen wertete sie als grünen Erfolg, erste Anträge dazu habe es bereits vor 25 Jahren gegeben.

(APA)

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