Grüne fordern "Volksgesetzgebung"

Archivbild: Die Grünen im Parlament in Wien. Ganz vorne: Parteichefin Eva Glawischnig
Archivbild: Die Grünen im Parlament in Wien. Ganz vorne: Parteichefin Eva Glawischnig(c) dapd (Hans Punz)
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Die Oppositionspartei will eine rasche, dreistufige Demokratiereform. 30.000 Unterstützer sollen eine Volksinitiative ins Parlament einbringen können. Gefahr von Populismus bestehe nicht.

Die Grünen wollen möglichst rasche Schritte zu einem Mehr an direkter Demokratie. Am Montag präsentierten sie dazu ein überarbeitetes dreistufiges Modell für eine "Volksgesetzgebung": Den Bürgern soll die Möglichkeit eröffnet werden, über eine Volksinitiative Gesetze zu initiieren. Volksbegehren, die von vier Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben werden, sollen automatisch zur (bindenden) Volksabstimmung führen. Grünen-Chefin Eva Glawischnig sagte, ihr Ziel sei, dass es noch in dieser Legislaturperiode zu einem Beschluss über eine Ausweitung der Instrumente der Direkten Demokratie kommt. Bis zum Sommer solle es dazu eine "Punktation" geben, fordert sie von der Regierung. Im Herbst wünscht sie sich den Start der parlamentarischen Diskussion darüber.

Das Grüne Modell sieht laut Demokratiesprecherin Daniela Musiol vor, dass bereits 30.000 Unterstützer eine Volksinitiative ins Parlament einbringen können. Die Abgeordneten haben dann die Möglichkeit, diesen Vorschlag anzunehmen oder nicht. Bei einer Ablehnung können die Initiatoren ein Volksbegehren starten, sofern sie einen fertigen Gesetzestext verfassen.

Bei Ablehnung dieses Textes durch den Nationalrat kommt es dann (sofern mindestens vier Prozent der Wahlberechtigten der letzten Nationalratswahl das Begehren unterzeichnet haben) zu einer automatischen Volksabstimmung. Bei Verfassungsmaterie, die im Parlament einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedarf, soll bei der Volksbefragung eine Grenze von acht Prozent gelten.

Glawischnig: Keine Gefahr von Populismus

Für die Volksabstimmung sieht das grüne Modell Mindest-Beteiligungen vor: Für die Verabschiedung einfacher Gesetze müssten mindestens ein Drittel der Wahlberechtigten an der Abstimmung teilnehmen, für Verfassungsgesetze die Hälfte der Wahlberechtigten. Stimmt eine einfache Mehrheit zu, wird der Vorschlag Gesetz.

Befürchtungen, dass dieses Mehr an Demokratie dem Populismus Vorschub leistet, hat Glawischnig nicht: Es brauche ein "präzises Modell", sagte sie. Wichtig sei, dass Voraussetzungen dafür geschaffen werden, "dass man die Menschen dazu ermächtigt, sich selbst ein Bild zu machen". Dazu schwebt den Grünen etwa ein "Abstimmungsbuch" vor, das an alle Haushalte versendet wird und in welchem die Pro- und Kontraargumente für ein Thema möglichst nüchtern dargestellt werden. Auch werde eine Aufwertung der Direkten Demokratie "mutige Entscheidungen" der Regierenden nicht ersetzen, meinte sie.

(APA)

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