Präsidenten-Anwärter hätte Martin Graf bleiben sollen!

Es ist – noch – mehr eine politische denn eine juristische Frage: Martin Graf soll nicht zum Rücktritt gezwungen werden. Er sollte von sich aus gehen.

Unbestritten ist, dass jedem Gesetz ein Anlass zu Grunde liegt. Mit dem Begriff „Anlassgesetzgebung“ ist allerdings gemeint, dass ein Anlassfall umgehend – ohne eingehende juristische Prüfung – ein neues Gesetz bedingt. Und Anlassfälle können in der heutigen Mediengesellschaft, in der jede Woche eine andere, neue Sau durchs Dorf getrieben wird, sehr kurzlebig oder à la longue auch irrelevant sein.

Den Fall Graf wollen die Grünen nun zum Anlass nehmen, um mit einem Antrag in der heutigen Nationalratssitzung die grundsätzliche Abwahl von Nationalratspräsidenten durch eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten zu ermöglichen. Allerdings: Es gibt jetzt schon die Möglichkeit, einen Nationalratspräsidenten abzusetzen. Wenn ein solcher zu einer Strafe von einem Jahr unbedingt verurteilt wurde, kann der Nationalrat – mit einfacher Mehrheit – beim Verfassungsgericht die Aberkennung von dessen Mandat beantragen.

Bei Martin Graf ist das (noch) nicht der Fall. Der Fall Graf ist in erster Linie auch kein juristischer (er kann es aber noch werden), sondern ein politischer. Und es liegt somit in der politischen Verantwortung seiner selbst und auch seiner Partei, die Konsequenzen zu ziehen.

Nun wäre ein Rücktritt Grafs nur aufgrund der Stiftungsvorwürfe (siehe Artikel rechts) noch keinesfalls zwingend. Es könnte sich ja noch herausstellen, dass er die Stiftung der alten Dame nach bestem Wissen und Gewissen verwaltet hat. Auch wenn es nach derzeitigem Stand eher nicht danach aussieht, zumal die Dame mit der Betreuung durch Graf auch nicht wirklich zufrieden war.

Noch seltsamer sieht die Sache mit dem angemaßten Anwaltstitel aus. Dass Graf selbst auf seiner Visitenkarte den Berufstitel „Rechtsanwalt“ führt, nehmen wir zwar nicht an. Aber er dürfte zumindest damit kokettiert haben, als Rechtsanwalt zu gelten. Anders ist es nicht zu erklären, dass er bei fünf verschiedenen Wahlen – von der Bezirks- bis zur Nationalratsebene – als Rechtsanwalt geführt wurde. Und das über Jahre, ohne eine Korrektur zu verlangen. Da dürfte der ehemalige FPÖ-Chef Norbert Steger recht haben, der meinte, es habe sich noch jeder Nationalratskandidat seinen Eintrag auf der Wahlliste ganz genau angesehen. Wohl allein schon aus Eitelkeit. Es ist also eher auszuschließen, dass das bei Graf nicht genauso gewesen sein soll. Von 1994 bis 2001 firmierte er bei Wahlen als „Rechtsanwalt“, erst bei der Nationalratswahl 2002 tauchte er dann als „Rechtsanwaltsanwärter“ auf.

Und die Causa Graf hat freilich auch noch eine Vorgeschichte: (gerichtlich noch nicht geklärte) Vorwürfe, seine Tätigkeit als Geschäftsführer im Forschungszentrum Seibersdorf betreffend. Und vor allem: sein Umgang im Burschenschafter-Milieu. Dies ist auf den ersten Blick weder strafrechtlich noch moralisch verwerflich. Aber als Mitglied einer Burschenschaft, die rechtsextremen Sängern eine Bühne bietet und in deren Umfeld sich auch der Holocaust-Leugner David Irving herumgetrieben hat, muss er sich schon die Frage gefallen lassen, ob er als Nationalratspräsident tragbar ist.

Wobei man die Frage gleich an die Parteiführung weiterreichen kann. Niemand hat Heinz-Christian Strache gezwungen, 2008 ausgerechnet den ohnehin schon umstrittenen Martin Graf zum Dritten Nationalratspräsidenten zu machen. Gerade für ein Honoratiorenamt hätte die ehemalige Honoratiorenpartei honorigere Alternativen finden können als den etwas grobschlächtigen Rechtsaußen-Burschenschafter ohne Anwaltsprüfung.

Nun bilden die Korporierten zweifellos nach wie vor das Rückgrat der Freiheitlichen Partei, deren Chef Heinz-Christian Strache ja selbst einer ist. Aber: Allein aus taktischer Sicht ist Graf ein Mühlstein am Fuß der Partei. Die angestrebte Öffnung hin zur politischen Mitte, das Werben um – integrierte – Zuwanderer, wird durch einen wie Martin Graf, der nur für Negativschlagzeilen sorgt und für die neuen Zielgruppen null Relevanz hat, konterkariert.

Aber das sollen nicht die Sorgen der Republik sein. Sondern die jener Partei, die Graf nominiert hat. Für die Republik reicht es, dass sie einen Martin Graf als Dritten Nationalratspräsidenten erdulden muss.

E-Mails an: oliver.pink@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.06.2012)

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