Frauenbonus bei Test: Wiener Medizin-Uni unter Druck

(c) Die Presse (Eva Rauer)
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Betroffenen bekommen Schützenhilfe von einer Anwaltskanzlei. EU-Recht erfordert demnach rasche Klärung oder eine vorläufige Zulassung.

Wien. Die Aufregung um die genderspezifische Auswertung des Eignungstests an der Wiener Medizin-Uni reißt nicht ab. Die bereits angedrohten Klagen zahlreicher gescheiterter männlicher Bewerber nehmen konkrete Formen an. Und: Die Expertise eines oberösterreichischen Anwalts, die der „Presse“ exklusiv vorliegt, dürfte die Med-Uni nun noch weiter unter Druck setzen.

Doch von vorn: Zum ersten Mal wurden die Ergebnisse des Eignungstests für das Medizinstudium in Wien heuer genderspezifisch ausgewertet (siehe Factbox) – zugunsten der weiblichen Prüflinge, die in den vergangenen Jahren stets schlechter abschnitten hatten. Das Ergebnis: 56 Prozent der 740 Plätze gehen heuer an Frauen. Erstmals ist das Verhältnis von angetretenen und aufgenommenen Bewerberinnen damit annähernd ausgeglichen. Für die Med-Uni ist das ein (zulässiger) Ausgleich von Nachteilen, zahlreiche Männer fühlen sich aber benachteiligt: Sie sind überzeugt, dass sie ohne diese Auswertung einen Studienplatz bekommen hätten. Mehr als hundert abgelehnte Kandidaten haben sich bereits an die Studienvertretung gewandt („Die Presse“ berichtete).

EU-Recht erfordert rasche Klärung

Die Betroffenen bekommen nun Schützenhilfe von der oberösterreichischen Anwaltskanzlei Poduschka. Michael Poduschka ist überzeugt, dass die Vorgangsweise der Med-Uni – „die die Testergebnisse zugunsten weiblicher Studienanwärter verzerrt“ – eine unzulässige Diskriminierung darstellt. Er fordert eine Klärung noch vor Studienbeginn – und stützt sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH 19.6.1990, The Queen vs. Secretary of State for Transport). Dieses besagt: Auch wenn der nationale Gesetzgeber – wie Österreich – keinen einstweiligen Rechtsschutz vorsieht, billigt der EuGH einen solchen in dringlichen Fällen zu. Auf den Fall umgelegt heißt das laut Poduschka vereinfacht gesagt: Es muss noch vor Studienbeginn klar sein, ob ein (abgelehnter) Bewerber ein Recht auf einen Studienplatz hat oder es muss zumindest eine einstweilige Zulassung erfolgen.

Das bringt eine völlig neue Perspektive in den Streit: Denn ein Haken an einem juristischen Vorgehen ist die möglicherweise (jahre-)lange Dauer eines Rechtsstreits, zumal die Med-Uni ankündigte, die Frage durch alle Instanzen auszujudizieren. Berufen sich Abgelehnte nun auf das EuGH-Urteil – laut Poduschka „geltendes Recht“ – würde das die Uni und sämtliche weitere Instanzen dazu zwingen, das Verfahren zu beschleunigen. „In Wirklichkeit muss das binnen 14 Tagen entschieden sein“, so Poduschka. „Ein Student sollte einen Monat vor Studienbeginn wissen, ob er studieren darf oder nicht.“

Der Anwalt – der seine bisherige Expertise übrigens unentgeltlich zur Verfügung stellt – lehnt sich dabei auch an die sogenannte Studienplatzklage an, die in Deutschland gang und gäbe ist. Dort können sich abgelehnte Bewerber jedenfalls noch vor Semesterbeginn eine Entscheidung erkämpfen. Das Brisante: In Deutschland stützen sich diese Klagen laut Poduschka vor allem darauf, dass die Unis ihre Kapazitäten falsch berechnet hätten.

Mit anderen Worten: Es wird argumentiert, die Hochschulen würden im Zweifel eher zu geringe als zu hohe Kapazitäten angeben. In Österreich ist niemand auf die Idee gekommen, dies zu prüfen. Auch dies könne erstmals geschehen – und eventuell Konsequenzen für andere zugangsbeschränkte Fächer wie etwa Psychologie mit sich bringen.

Was den konkreten Fall des Medizinstudiums betrifft, rät Poduschka abgelehnten Bewerbern außerdem zu einer konzertierten Aktion, in der Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt wird. Bis ein solches Verfahren Früchte trägt, dauert es allerdings eine Zeit. Auch eine (mögliche) zivilrechtliche Klage würde sich lange hinziehen.

Auf einen Blick

Der EMS-Test an der Med-Uni Wien wurde heuer genderspezifisch ausgewertet. Für Männer und Frauen wurden jeweils getrennt Mittelwert und Standardabweichung errechnet – anders als in den Jahren davor bzw. in Innsbruck, wo beim gleichen Test die Werte für beide Geschlechter gemeinsam ermittelt werden. Das Ergebnis: Frauen schnitten in Wien heuer deutlich besser ab als bisher. Diese Maßnahme ist allerdings einmalig. Die Medizin-Unis Wien, Innsbruck und Graz arbeiten an einem neuen Eignungstest, der allen Gruppen gegenüber „fair“ ist.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.08.2012)

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