Beschwerde gegen Bestellung

Wurde bei Ziegler-Nachfolge ORF-Gesetz gebrochen?

Eine Beschwerde gegen die Bestellung von Alexander Hofer als ORF-Landesdirektor in Niederösterreich wirbelt die Causa Ziegler erneut auf. Sie wirft Generaldirektor Weißmann vor, das ORF-Gesetz gebrochen zu haben.
Eine Beschwerde gegen die Bestellung von Alexander Hofer als ORF-Landesdirektor in Niederösterreich wirbelt die Causa Ziegler erneut auf. Sie wirft Generaldirektor Weißmann vor, das ORF-Gesetz gebrochen zu haben.Thomas Ramstorfer
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Eine Beschwerde bei der KommAustria deutet an, dass die ORF-Chefetage aus den Turbulenzen im Landesstudio Niederösterreich nichts gelernt hat: Laut Sitzungsprotokoll hat Neo-Landesdirektor Alexander Hofer vor dem Stiftungsrat betont, dass man die „neuen Machtverhältnisse“ in St. Pölten in der Berichterstattung „selbstverständlich bemerken“ werde.

Ein halbes Jahr ist es her, dass die Berichterstattung rund um die Causa des inzwischen versetzten Ex-Landesdirektor des ORF Niederösterreich, Robert Ziegler, eine ungesunde Beeinflussung der (Landes-)Politik auf die ORF-Berichterstattung offengelegt hat. Doch aus der Aufarbeitungskommission und vielen Versprechungen, die Unabhängigkeit des ORF wahren zu wollen, dürfte am Wiener Küniglberg kein großes Problembewusstsein erwachsen sein: Das zumindest legt die Beschwerde gegen die Bestellung von Zieglers Nachfolger, Alexander Hofer, nahe, die am Dienstag bei der Kommunikationsbehörde Austria eingelangt ist. Sie liegt der „Presse“ vor und unterstellt ORF-Generaldirektor Roland Weißmann, mit der Bestellung Hofers das ORF-Gesetz gebrochen zu haben. Die Begründung: Weder erfülle Hofer die Mindestanforderungen für den Job, noch sei mit ihm die Unabhängigkeit des Landesstudios garantiert.

Urheberin der Beschwerde ist eine andere Bewerberin: Nina Krämer-Pölkhofer, im Beschwerdeverfahren vertreten durch Anwältin Pia Kern von der Kanzlei Gheneff-Rami-Sommer Rechtsanwälte, war zuletzt sechseinhalb Jahre Generalsekretärin der Ziviltechnikerkammer. Seit 1998 war sie beim ORF und privaten Medien in unterschiedlichen Funktionen (Programmdirektorin, Chefredakteurin und Moderatorin) tätig. Es habe „kein transparentes und nachvollziehbares Auswahlverfahren“ gegeben, sagt sie zur „Presse“. Im Büro von Weißmann heißt es auf Nachfrage, dass man laufende Verfahren nicht kommentiere.

Die 14-seitige Stellungnahme führt in 40 Unterpunkten aus, weshalb Weißmann mit der Bestellung Hofers das ORF-Gesetz nach § 26 und 27 sowie das Gleichstellungsgebot verletzt habe. Weißmann habe in einer Stellungnahme betont, dass für ihn „kein Zweifel an der Besteignung“ Hofers bestanden habe. Als Entscheidungsgrundlage hätten ihm aber nur schriftliche Unterlagen gedient, da es keine Hearings gegeben habe. Weißmann verweise zwar darauf, dass es „kein Recht auf ein Vorstellungsgespräch“ gebe. Aber damit könne er auch keine Objektivität garantieren, wie geeignet die anderen Kandidaten seien, argumentiert Krämer-Pölkhofer. Hofer sei nur wegen einer „langjährigen Kollegschaft und Freundschaft“ zum Zug gekommen. „Der Bewerbungsprozess war weder objektiv noch der Wichtigkeit dieser Position angemessen und damit gesetzeswidrig“, heißt es in ihrer Beschwerde weiter.

Neue Machtverhältnisse in NÖ werde man „selbstverständlich bemerken“

Dass mit Hofer nach der Causa Ziegler die politische Unabhängigkeit im Landesstudio garantiert sei, bezweifelt die Bewerberin ebenfalls. Mit Verweis auf das Sitzungsprotokoll des ORF-Stiftungsrates vom 23. März - an diesem Tag kam der neu gewählte Landtag erstmals zusammen, zeitgleich wurde Hofer als Ziegler-Nachfolger in Wien vor dem Stiftungsrat präsentiert - zeige sich, „dass auch die obersten Entscheidungsträger nicht verstanden haben, was Unabhängigkeit von politischer Einflussnahme bedeutet.“ Hofer habe laut Protokoll auf ebendiese Landtagssitzung verwiesen und darauf, dass in St. Pölten nun „andere Mehrheitsverhältnisse“ abgebildet seien. Diese werde man „selbstverständlich auch in der Berichterstattung des ORF Niederösterreich bemerken“, soll Hofer laut Protokoll gesagt haben.

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