Rechtsfrage

Kaputte Fenster: Wer zahlt die Reparatur?

Dass Fenster nicht dem heutigen Stand der Technik entsprechen, rechtfertige die Erneuerung nicht, erklärt Immobilienrechtsanwältin Valentina Philadelphy-Steiner. (Symbolbild)
Dass Fenster nicht dem heutigen Stand der Technik entsprechen, rechtfertige die Erneuerung nicht, erklärt Immobilienrechtsanwältin Valentina Philadelphy-Steiner. (Symbolbild)Clemens Fabry
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Was Mieter und Vermieter wissen sollten, wenn im Herbst wieder undichte Fenster für Ärger sorgen.
 

Der Tausch beziehungsweise die Reparatur von Fenstern ist ein komplexes Thema: Was bei Finanzierung, Mitspracherecht des Mieters und anderen Aspekten relevant ist, wissen Immobilienrechtsanwältin Valentina Philadelphy-Steiner und AK-Wohnrechtsexperte Clemens Berger.
 

1 Undichte Fenster: Wer ist dafür zuständig, dass es nicht so stark zieht?

„Zum Thema Fenster ist Folgendes zu sagen“, erklärt Valentina Philadelphy-Steiner: „Handelt es sich um Kastenfenster, ist für die Außenfenster der Vermieter zuständig, für die inneren als Teil des Mietobjektes der Mieter, wenn es sich nicht um einen ernsten Schaden des Hauses handelt.“ Ist ein Verbundfenster, das rechtlich als Außenhaut qualifiziert wird, kaputt, trägt allein der Vermieter die Kosten für Reparatur oder Tausch.

2 Was ist eigentlich unter dem Begriff „kaputt“ zu verstehen?

Philadelphy-Steiner: „In der Judikatur hat sich dazu der dynamische Erhaltungsbegriff herausgebildet. Das bedeutet, dass man schauen muss, ob eine Reparatur möglich oder ob die Erneuerung von der Erhaltungspflicht des Vermieters umfasst ist.“ Weiters muss man die Kosten für beides gegenüberstellen und dabei auch den Gesamtzustand des Gebäudes beachten.

3 Was bedeutet das beispielsweise bei Kastenfenstern?

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