Steuerrecht

Globale Mindeststeuer für Großkonzerne gilt ab Jänner

MGO
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Mindestens 15 Prozent Mindeststeuer sollen umsatzstarke, multinationale Konzerne für ihre weltweiten Aktivitäten zahlen. Was sich durch das österreichische Umsetzungsgesetz ab Jänner ändert.

Wien. Jetzt wird es Ernst mit einer international einheitlichen Mindeststeuer für Großkonzerne. Das Auslagern lukrativer Geschäfte zu Konzerntöchtern in Steueroasen soll dadurch unattraktiv werden, das ist jedenfalls der Plan von OECD und EU. Das österreichische Umsetzungsgesetz (Mindestbesteuerungsreformgesetz, MinBestRefG) wurde am 14. Dezember vom Nationalrat beschlossen.

Die Mindestbesteuerung zielt auf multinationale Unternehmensgruppen ab, die Konzernumsätze von mindestens 750 Mio. Euro haben, Für sie soll grundsätzlich ab 2024 unabhängig von ihrem Sitzstaat eine effektive Steuerbelastung von mindestens 15 Prozent gelten. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die ihrerseits auf einem von der OECD vorgegebenen Zweisäulenmodell beruht. Von diesem wird vorläufig allerdings nur die „zweite Säule“ umgesetzt. Bei der „ersten Säule“ geht es um eine Neuverteilung der Besteuerungsrechte: Internetgiganten sollen demnach nicht mehr nur in ihrem Sitzstaat steuerpflichtig werden, sondern auch dort, wo sie ihre Umsätze machen. Konkrete Regeln dafür fehlen noch.

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