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Erste-Chef Cernko: Hilfspaket für junge Kreditnehmer aus Wettbewerbsgründen nicht möglich

Erste-Group-Chef Willibald Cernko
Erste-Group-Chef Willibald CernkoDie Presse/Clemens Fabry
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Cernko hatte im Sommer einen einmaligen Hilfstopf im zwei- oder dreistelligen Millionenbereich in Aussicht gestellt. Dieser sei aber aus „vielen Gründen“ nicht möglich, so der Erste-Group-Chef.

Das im Sommer angedachte Hilfspaket für potenzielle junge Immobilien-Kreditnehmer kommt nun doch nicht. Es sei aus „vielen Gründen“ nicht möglich, unter anderem aufgrund der „engen Grenzen“ des Wettbewerbsrechts, sagte der Obmann der Bankensparte in der Wirtschaftskammer (WKÖ) und Erste-Group-Chef, Willibald Cernko, am Mittwoch im Ö1-„Morgenjournal“. Cernko hatte im Sommer einen einmaligen Hilfstopf im zwei- oder dreistelligen Millionenbereich in Aussicht gestellt.

Zugute hätten die Gelder vor allem Jungfamilien kommen sollen. Stattdessen gibt es laut Bankenbranche individuelle Angebote für junge Kreditnehmerinnen und -nehmer. SPÖ-NÖ-Vorsitzender Sven Hergovich kritisierte in einer Aussendung „die Ausreden“ von Cernko und forderte „einen Teil der Milliarden an Übergewinnen an die Kundinnen und Kunden zurückzugeben“.

Unterstützung im Sommer in Aussicht gestellt

Angesichts der stark gestiegenen variablen Kreditzinsen und den verschärften Kreditvergabekriterien (KIM-Verordnung) für private Wohnimmobilienkredite hatten Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) und Cernko bei einer gemeinsamen Pressekonferenz Ende August Unterstützung für Kreditnehmende versprochen. Damals kündigte der WKÖ-Bankenobmann an, dass in den nächsten zwölf Monaten bei Immobilienkrediten keine Mahnspesen und Verzugszinsen verrechnet werden. In wie vielen Fällen tatsächlich geholfen wird oder eben nicht, dazu gibt es laut WKÖ-Bankensparte keine Daten. „Ich kann es nicht ausschließen, dass im Einzelfall eine individuelle Lösung nicht gefunden wird, die sich ein Kunde wünscht“, sagte Cernko.

An der im August 2022 in Kraft getretene Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-VO) will die Aufsicht weiterhin nichts ändern. Dies gab das Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) gestern, Dienstag, bekannt. Da die zur Verfügung gestellten Ausnahmekontingente nicht ausgenutzt würden, sei aktuell keine Einschränkung der Kreditvergabe durch die Verordnung sichtbar. Die Bankenbranche übt seit langem scharfe Kritik an der KIM-Verordnung und fordert angesichts der eingebrochenen Kreditvergabe eine Lockerung. „Ich bin mit dem Ergebnis natürlich nicht zufrieden, durchaus enttäuscht, weil wir wirklich davon ausgegangen sind, dass wir gemeinsam mit Vertretern der Aufsicht aber auch der Notenbank hier zu einem Konsens gefunden hätten“, kritisierte der Bankenverband-Obmann im Ö1-„Morgenjournal“.

Vergleichsplattform für Sparzinsen nimmt Betrieb auf

Gemäß der bis Ende Juni 2025 befristeten KIM-Verordnung dürfen Kredite für die private Wohnimmobilienfinanzierungen nicht länger als 35 Jahre laufen, der Eigenmittelanteil muss mindestens 20 Prozent betragen, und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens ausmachen.

Die von Finanzminister Brunner im Sommer angekündigte Vergleichsplattform für Sparzinsen hat vergangene Woche ihren Betrieb aufgenommen. Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) betreibt nun eine Transparenzplattform für Spareinlagenzinsen. Die Website bietet eine Marktübersicht für Sparprodukte der österreichischen Banken und ermöglicht den Vergleich von Zinskonditionen für verschiedene Laufzeiten. Die Plattform soll laut OeNB aber nur eine Ergänzung zu den derzeit bestehenden Informationsplattformen (z.B. AK-Bankenrechner) sein. (APA)

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